Pressemitteilung

26.September 2012

Bullinger: Änderung des Arzneimittelgesetzes führt zu verbessertem Tier- und Verbraucherschutz

Weitere Reformschritte wie Meldepflicht für Zuchtbetriebe gefordert – Der verbraucherschutz- und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) begrüßt, jedoch auch weitergehende Reformschritte angemahnt. Die Gesetzesnovelle sei ein wichtiger Schritt in Richtung eines verbesserten Tier- und Verbraucherschutzes.

Die geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Datenbank, die mit den Aufzeichnungen der zuständigen Veterinäre abgeglichen werden soll, ist nach den Worten von Bullinger für eine erhöhte Transparenz unabdingbar. Diese Datenbank wirke einem unsachgerechten Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung entgegen und diene gleichzeitig der Eigenkontrolle der Landwirte. Das Ziel sei, Hygienestandards und Haltungsbedingungen zu verbessern. Gut geführte Betriebe gingen hier mit gutem Vorbild voran. Sie schaffen Anreize für ein verbessertes Tierhaltungsmanagement, indem sie zeigen, dass gesunde Tiere weniger Medikamente benötigen.Antibiotika sind nach den Worten von Bullinger in der Tierhaltung für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten unverzichtbar. Es sollte allerdings sichergestellt werden, dass ihre Gabe nur bei medizinischer Indikation erfolgt. Das neue Gesetz erschwere das sogenannte Umwidmen von Antibiotika und schaffe die Möglichkeit, den Einsatz von wichtigen Reserveantibiotika einzuschränken oder zu verbieten. Dies leiste einen wichtigen Beitrag, um Resistenzbildungen zu verringern.Nach Auffassung von Bullinger greift die Novelle, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur Mastbetriebe betrifft, jedoch zu kurz. Die FDP werde sich für eine zukünftige Ausweitung der Meldepflicht auf Zuchtbetriebe einsetzen, um einen flächendeckenden und risikoorientierten Ansatz im Umgang mit Antibiotika zu fördern.

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