Pressemitteilung

28.September 2011

Bullinger: SPD präsentiert mit Thema Tariftreuegesetz einen Ladenhüter

Keine zusätzliche Bürokratie – Keine Behinderung von Mittelstand und Handwerk – In einer Landtagsdebatte über das Thema „Gute Arbeit in Baden-Württemberg durch Tariftreue, Mindestlöhne und Ausbildung für jeden Schulabgänger“ sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Friedrich Bullinger unter anderem: „Wieder einmal befassen wir uns mit dem SPD-Dauerbrenner-Thema Tariftreuegesetz und Co. Wir haben bereits im Jahr 2007 einen Entwurf für ein Tariftreuegesetz diskutiert. Im Vorfeld der Landtagswahl erneut. Damals haben Sie einen Gesetzentwurf eingebracht. Sie sind heute in der Regierung und sollten deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, damit man konkret beurteilen kann, ob das, was Sie vorhaben, mit europäischem Recht übereinstimmt. Bei gesetzlichem Mindestlohn gilt für uns unverändert, dass die Politik zur Lohnfindung nicht geeignet ist, sondern dass dies Sache der Tarifvertragsparteien ist und bleiben soll. Sie bringen heute einen roten Ladenhüter namens flächendeckender und branchenübergreifender Mindestlohn von 8,50 Euro wieder.

Im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20.04.2009 gibt es schon Ausreichendes. Dort steht: ‚Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist‘. Hier wollen Sie ansetzen. Doch statt nur im Gesetz zu lesen, hätten Sie auch einen Blick in die Handreichung „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ werfen sollen. Ich zitiere: ‚Auf der Grundlage der Vergaberechtsreform kann nun sowohl die Beachtung grundlegender Sozialstandards bei Lieferleistungen aus Entwicklungs- und Schwellenländern als auch die Einhaltung von allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen bei in Deutschland auszuführenden Dienstleistungen gefordert werden‘. Eines möchte ich noch erwähnen: Das Land hat bereits eine Stammpersonalklausel eingeführt. Danach dürfen bei Hochbau- und Straßenbauaufträgen des Landes nur solche Unternehmen berücksichtigt werden, die mindestens 70% der Bauleistung mit eigenem Stammpersonal erbringen. Mit dieser vertraglichen Verpflichtung wird einer zunehmenden Beschäftigung von Arbeitskräften aus Billiglohnländern auf den Baustellen des Landes begegnet und das heimische Handwerk bzw. Baugewerbe geschützt. Soweit zum Baubereich.Das wichtigere Thema ist der Facharbeitermangel. Nicht fehlende Lehrstellen, sondern fehlende Lehrlinge, nicht fehlende Studienplätze, sondern zu wenig studierfähige Hochschulbewerber, insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, sind das Thema. Mit einem Tariftreuegesetz stellen Sie eines unter Beweis: Sie sind und bleiben die Partei der Staatsbürokratie. Sie wollen die Einrichtung einer Servicestelle beim Regierungspräsidium Stuttgart sowie die Bildung einer Kommission zur Überprüfung der Höhe des Mindestlohns. Damit sind Sie auch die Treiber von massiven Bürokratieaufbau statt Abbau. Sie engen da-mit auch die freien Berufe, das Handwerk und den Mittelstand ein. Mit Ihren Absichten unter dem Stichwort „gute Arbeit“ sorgen Sie eher für weniger Arbeit und werden den Schwächeren für die Wiedereinstiegs- und Aufstiegschancen keinen Gefallen tun.“

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