Pressemitteilung

06.Oktober 2009

Chef: Chancengleichheit für deutsche und Schweizer Landwirte

Umsetzung der Föderalismusreform bei Grundstücksverkehr, Pacht- und Siedlungswesen – In einer Landtagsdebatte über das „Erste Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform und zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum“ sagte die FDP-Landtagsabgeordnete Monika Chef unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Föderalismusreform I in den Bereichen Grundstücksverkehr, Pachtwesen und ländliches Siedlungswesen sowie Vorschläge zum Bürokratieabbau umgesetzt werden. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht darüber auslassen, ob es erforderlich ist, dass ein Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau über hundert Seiten haben muss und zum Beispiel bei der Anpflanzung von Weihnachtsbaumkulturen bürokratische Hindernisse abgebaut werden müssen. Für die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist vielmehr von Bedeutung, dass mit den vorgesehenen gesetzlichen Änderungen in wesentliche Eigentumsrechte eingegriffen wird. Bekanntlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schweizer Landwirt mit Betriebssitz in der Schweiz bei der Beurteilung von Pachtverträgen wie ein deutscher Landwirt mit Sitz in Deutschland behandelt werden muss. Dies führt dazu, dass die Schweizer Landwirte einerseits EU-Prämien erhalten, gleichzeitig ihre Ware zollfrei in die Schweiz verbringen können und dort wesentlich höhere Preise erzielen. Diese unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen führen offensichtlich dazu, dass Schweizer Landwirte verstärkt Grundstücke auf der deutschen Seite erwerben und dadurch der Markt nachhaltig beeinflusst, wenn nicht gar gestört wird. Die FDP hat dies seit Jahren kritisiert, eine befriedigende Lösung soll jetzt mit diesem Gesetzentwurf geschaffen werden. Wir unterstützen das Ziel der Landesregierung, Chancengleichheit für die Landwirte auf beiden Seiten der Grenze zu schaffen. Zugleich verhehle ich nicht, dass es auch bei den deutschen Landwirten durchaus Stimmen gibt – insbesondere auf der Verkäuferseite –, die sehr gut mit der aktuellen gesetzlichen Lage zurechtkommen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird in der Aus-schussberatung Wert darauf legen, dass in den Gesetzentwurf eine entsprechende Berichtspflicht aufgenommen wird, beziehungsweise die gesetzliche Regelung zeitlich befristet wird. Erörtert werden muss auch, ob gemeinnützige Siedlungsunternehmen auch weiterhin Sonderregelungen benötigen. Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Verordnungsermächtigung zur Reduzierung der Mindestgröße beim Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken. Auch hier wollen wir sicherstellen, dass die gesetzliche Grundlage im Verordnungswege nicht einseitig konterkariert wird. Letztlich würden wir hierin eine unzulässige Einschränkung der Eigentumsfreiheit bei der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken sehen. Auch hier interessieren uns die Fallzahlen und auch die Frage, welche Entlastung für die Landwirtschaftsverwaltung aber auch für die Verkäufer letztlich eintritt.“

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