Pressemitteilung

06.November 2007
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Chef: Junge Menschen sollen ehrenamtlich Verantwortung übernehmen

16- bis 18-Jährige haben erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ (2. Lesung) sagte die jugendpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Monika Chef, unter anderem:

Nach Jahren der Diskussion haben wir das alte Jugendleitersonderurlaubsgesetz novelliert. Neu geregelt wurden Freistellungsansprüche für alle Personen, die in Organisationen der Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind. Sie können in der Regel verlangen, bis zu zwei Wochen von ihrem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis freigestellt zu werden, um bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, mitarbeiten zu können. Gemeint sind beispielsweise Zeltlager, Jugendherbergen oder Begegnungsstätten. Bei diesen Freistellungsregelungen handelt es sich um rechtliche Mindestansprüche. Darüber hinaus kann jeder Arbeitgeber natürlich weitere Freistellungen erteilen. Der Vorsitzende eines Kreisjugendrings schrieb uns: „Viele Firmen geben sich viel Mühe neben den normalen curricularen Ausbildungsinhalten auch die so genannten „weichen Qualifikationen“ mit einzubauen. Nicht nur dieses, viele Firmen legen bei Stellenbesetzungen Wert auf ehrenamtliches Engagement. Ist es doch ein Zeichen von Kreativität, Teamfähigkeit, Interesse und vielem Mehr. Dies alles lernen ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugendarbeit, nicht zuletzt in Ferienfreizeiten.“ Diese Auffassung teile ich. Das Ehrenamt in der Ju-gendarbeit müssen wir gemeinsam mit der Wirtschaft voranbringen und nicht gegen sie. Ge-gen den Willen des Arbeitgebers wird in der Praxis die Freistellung in der Regel ohnehin nicht realisiert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Kompromisslösung, der versucht, den Interessen aller Betroffenen Rechnung zu tragen. Naturgemäß heißt das, dass keine Seite ihre Vorstellungen zu 100 % durchgesetzt hat. Das gerade ist das Wesen eines Kompromisses. Einige Landesverbände hatten dafür plädiert das Gesetz ganz abzuschaffen. Sie verwiesen auf die bestehende Anzahl an Urlaubs- und Feiertagen in Deutschland. Andere Verbände haben sich eine großzügige Ausweitung der Freistellungsansprüche gewünscht. Forderungen das Gesetz ganz abzuschaffen, haben wir abgelehnt. Vielmehr haben wir die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre unterstützt. Wir begrüßen und unterstüt-zen, dass junge Menschen ehrenamtlich Verantwortung übernehmen. So werden sie an die vielfältigen Formen des Bürgerschaftlichen Engagements herangeführt. Die Ehrenamtliche Tätigkeit in einem frühen Lebensalter fördert ja die Bereitschaft, sich auch im weiteren Le-bensverlauf für gemeinschaftsbezogene Belange einzusetzen. Dieses Signal wollten wir set-zen. Durch die Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre wurden verstärkt Auszubildende in den Geltungsbereich des Gesetzes eingebunden. Wir haben dafür plädiert alle Maßnahmen zu vermeiden, die in der Wirtschaft zu einer abnehmenden Ausbildungsbereitschaft beitragen. Die schwierige Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist ihnen bekannt. Viele Ausbilder beklagen bereits heute, dass die Auszubildenden viel zu wenig Zeit in den Betrieben verbringen. Durch die Einbeziehung von 16- bis 18-Jährigen bestand die ganz konkrete Gefahr, die Ausbildungsbereitschaft von Unternehmern generell zu verschlechtern. Leidtragende wären vor allem schwächer begabte Jugendliche. Trotz dieser Bedenken haben wir zugestimmt, künftig 16 bis 18-Jährigen erstmals einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung zu gewähren. Mit dieser Entscheidung sind wir den Jugendverbänden entgegengekommen. Diese Regelung gilt auch für volljährige Auszubildende. Unter ausbildungsspezifischen Aspekten ist es unerheblich, ob Auszubildende noch minder- oder bereits volljährig sind. Das was bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Alle Jugendliche in einer Ausbildungssituation sind vom Gesetzgeber ja gleich zu behandeln. Wir haben den Anwendungsbereich des neuen Gesetzes im Bereich des Sports ausgewei-tet. Damit reagieren wir auf den dringenden Handlungsbedarf bezüglich der wachsenden Bewegungsarmut und den motorischen Defiziten im Alltag vieler Kinder. Die Teilnahme von Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird zukünftig verbessert. Eine Förderung nach dem Landesjugendplan stellt für diese Maßnahmen künftig keine Voraussetzung für eine Freistellung mehr dar. Auch von dieser Regelung wird das Ehrenamt in der Jugendarbeit profitieren. Wir haben auch geregelt, dass der Freistellungsanspruch verweigert werden kann, wenn „dringende dienstliche oder betriebliche Dinge“ entgegenstehen. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Belangen der Jugend-arbeit in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist. Während der Schulferien soll eine Versagung nur dann gewährt werden, wenn durch die Gewährung der Freistellung eine schwerwiegende Gefährdung betrieblicher oder dienstlicher Interessen droht. Diese Präzisierung verdeutlicht, welchen Wert wir dem Ehrenamt in der Jugendarbeit beimessen. Für den normalen Jahresurlaub gilt genau die gleiche Regelung übrigens entsprechend. Ich denke wir haben eine Kompromisslinie gefunden, die allen Belangen Rechnung trägt. Durch ein früheres Heranführen der Jugendlichen an die Ehrenarbeit können sie frühzeitig dafür begeistert werden, sich auch später gesellschaftlich einzubringen. Gleichzeitig halten wir die Belastung der Unternehmen soweit in Grenzen, dass wir den Aufschwung am Ausbildungsmarkt durch das Gesetz nicht belasten. Das vorliegende Gesetz bringt das Ehrenamt in der Jugendarbeit auf intelligente Weise voran. Daher stimmen wir dem Gesetz in der vorliegenden Form zu.

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