Pressemitteilung

07.Juli 2016

Die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP rufen die Landtagspräsidentin zur umfassenden Prüfung juristischer Fragen auf

Für die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP werfen die öffentlichen Ankündigungen einiger
Abgeordneter der AfD, die Landtagsfraktion der AfD verlassen und eine neue Fraktion gründen zu
wollen, rechtliche Fragen auf. Nach Auffassung der Fraktionen bedürfen diese Vorgänge einer
umfassenden Prüfung. Hierbei könnte insbesondere das Fraktionsvermehrungsverbot verletzt
werden.
Daher haben die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne), Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
(CDU), Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) die Landtagspräsidentin
Muhterem Aras aufgerufen, durch ein externes juristisches Gutachten klären zu lassen, ob die
voraussichtlich 13 Abgeordneten nach dem Verlassen der Fraktion AfD eine neue Fraktion bilden
können, solange sie weiterhin der Partei AfD angehören. Die Folgefragen, wie die nach dem
Namensrecht, der Gremienbesetzung, nach Zuschüssen durch den Landtag, oder etwaigem
Anpassungsbedarf der Geschäftsordnung sollten nach Möglichkeit ebenfalls Gegenstand der
Untersuchung sein.

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