Pressemitteilung

06.November 2007

Ehret: Land unterstreicht seine Spitzenposition im Umweltbereich

Eingriffe des Staates in Bürgerrechte sind auf Minimum beschränkt worden – Der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz-EWärmeG)“ unter anderem:

„Nirgends lassen sich Ökologie und Ökonomie so gut vereinen wie im Energiesektor. Der Bereich elektrische Energie ist durch das EEG abgedeckt. Wir haben nun den ebenso wichtigen Part Wärme angepackt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf un-terstreicht die Koalitionsregierung von CDU und FDP, dass das Land Baden-Württemberg nicht nur im Bereich der Wirtschaft, Bildung und Tourismus, sondern auch im Umweltbereich eine Spitzenposition unter den Bundesländern einnimmt. Es ist auch gut, dass wir viele Impulse für die Gesetzgebung auf Bundesebene geben, was offensichtlich auch höchst nötig ist. Das Wärmegesetz, über das wir heute abschließend beraten wollen, ist ein gutes Gesetz. Die FDP-Fraktion hatte bereits vor der abschließenden Beratung im Ministerrat Gelegenheit, intensiv an der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs mitzuwirken. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Eingriffe des Staates in die Rechte der Bürger auf ein Minimum begrenzt werden. Wir haben eine Gleichbehandlung von Bürger und Staat erreicht. Wir haben erreicht, dass der Bürger nicht nur einseitig verpflichtet wird, erneuerbare Energien einzusetzen, sondern dass er auch einen Strauss von Alternativen zur Verfügung hat, die dem Einsatz von erneuerbaren Energien gleichwertig sind. Bewusst haben wir Ausnahmen und Härtefälle vorgesehen. Bewusst haben wir beim Vollzug des Gesetzes auf große Bürokratie verzichtet. Mit dem Wärmegesetz wollen wir zeigen, wie wir Umweltpolitik verstehen. Umweltpolitik bedeutet für uns: Wir wollen Umweltpolitik mit dem Bürger und nicht gegen ihn betreiben. Die FDP-Landtagsfraktion ist überzeugt, dass die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs ein wesentlicher Schritt ist für mehr Klimaschutz und mehr Umweltschutz im Land.Die bisherigen Programme auf Bundes- und Landesebene haben vor allem dort gegriffen, wo es um bessere Wärmedämmung oder bessere Brennwerttechnik ging. Wir gehen heute einen großen Schritt weiter. Wir betrachten die Energieeinsparung in den Gebäuden in ihrer Gesamtheit. Wir verbinden den Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur mit traditioneller Wärmedämmung, sondern geben dem Bürger Alternativen, die von der Energieeinsparung über moderne Heiztechnik, über den Einsatz von Erdwärme bis hin zur Nutzung der Abwärme eines Hauses das heißt Wärme-rückgewinnung reichen können. Der Bürger hat damit eine breite Palette von Energieeinsparungsmaßnahmen, die ihn in die Lage versetzt, maßgeschneidert auf seine persönliche Situation zu entscheiden, welche Maßnahme er wählen will. Und ich kann Ihnen sagen die Bauherrschaft und deren Berater sind gescheit genug auch um Synergieeffekte zu nutzen. Im Neubaubereich drängt sich dies geradezu auf. Der ökologisch und wirtschaftlich denkende Bauherr wird die Vorgaben des Wärmegesetzes leicht nachvollziehen. Er wird das Gesetz nicht als Last, sondern als Leitfaden seines Handelns betrachten. Und als Planer und Statiker sage ich Ihnen aus Erfahrung und voller Überzeugung: Der Einsatz erneuerbarer Energien im Neubaubereich ist eine überaus sinnvolle wirtschaftliche Investition. Und zwar für alle!Darüber hinaus werden auch Arbeitsplätze und Steuerkraft geschaffen, ein weiterer positiver Aspekt.Anders als die Opposition sind wir der Überzeugung, dass wir im Altbaubereich gewisse Übergangsfristen brauchen, schon aus praktischen Gründen. Bürger und Handwerk können sich entsprechend einrichten. So sorgen wir für eine breite Akzeptanz. Was der Staat vom Bürger verlangt, das kann auch der Bürger vom Staat verlangen. Von entscheidender Bedeutung war von Anbeginn für die FDP-Fraktion, dass das Land Baden-Württemberg bei seinen eigenen Liegenschaften – also nicht nur bei den Wohngebäuden– den Grundgedanken des neuen Wärmegesetzes aufgreift und in einem zeitlich vernünftigen Rahmen seine Gebäude im Sinne des Wärmegesetzes saniert und baut. Die FDP-Fraktion hat ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz stets mit der Bedingung versehen, dass das Land neben seinen Wohngebäuden auch Dienstgebäude zügig in den Geltungsbereich des vorliegenden Wärmegesetzes einbezieht. Der Ministerrat hat auf unser Drängen hin bereits im September einen entsprechenden Beschluss gefasst. Mit dem Ihnen heute vorliegenden Entschließungsantrag greifen wir diesen Beschluss nochmals auf. Der zusätzliche Appell an die Kommunen soll unterstreichen, dass Umweltschutz Aufgabe aller ist. Dem Entschließungsantrag müssen von Seiten des Finanzministeriums in Absprache konkrete Maßnahmen im Geist dieses Gesetzes folgen. Das Parlament ist in seiner großen Mehrheit der Überzeugung, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung in allen Gebäudebereichen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist.Herr Finanzminister wir haben darüber auch gesprochen. Ich biete Ihnen und Ihren Beratern meine beruflichen Erfahrungen gerne an. Hier besteht noch Aufklärungsbedarf. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist in der Praxis schon allzu oft erbracht worden auch von vielen Kollegen, Architekten, Ingenieuren, Energieberatern und Kostencontrollern. Die FDP-Landtagsfraktion wird die Umsetzung des Entschließungsantrags mit allem Nachruck weiter verfolgen. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen. Dann werden Kreise und Kommunen folgen und die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Sensibilisierung für das Energiesparen und den Klimaschutz wird deutlich gesteigert.“

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