Pressemitteilung

19.Juni 2012

Glück: Grün-Rot versteckt sichhinter Vertraulichkeitsklausel

FDP bekräftigt ihre Kritik an der Schiedsklage der Landesregierung – Zur Äußerung des Finanzministers in der heutigen Landtagsdebatte, Grundvoraussetzung jedes Rückforderungsanspruchs gegen die EDF sei die Nichtigkeit des Kaufvertrages, sagte der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss Andreas Glück: „Damit erweist sich auch die gestrige Aussage des Finanzministers, das Land sei jederzeit Herr des Schiedsverfahrens, als Märchen.“ Sollte das Schiedsgericht auf die Klage des Landes die Nichtigkeit des Vertrages feststellen, hat das Land auf die daraus resultierenden Rechtsfolgen keinen Einfluss. „Damit besteht die Möglichkeit, dass die EDF die EnBW-Anteile zurückfordert, wenn das Land Baden-Württemberg auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages pocht. Das Schicksal der EnBW wäre so ungewisser denn je“, so Glück weiter.

Zu der von Kretschmann und Schmid aufgrund ablaufender Klagefristen geschilderten Zwangslage sagte Glück, sollte tatsächlich der Tatbestand einer EU-widrigen Beihilfe vorliegen, käme es unabhängig von den zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbarten Klagefristen zu einer Rückzahlung. „Auch insoweit ist die Schiedsklage also unnötig.“ Bezüglich der von Grün-Rot betonten Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens gab Glück zu bedenken, die Vertraulichkeit sei zwischen den Vertragsparteien vereinbart, könne von diesen also auch einvernehmlich wieder aufgehoben werden. Es sei angesichts des bisherigen Verhaltens der EDF nicht damit zu rechnen, dass dieser die Vertraulichkeit besonders am Herzen liege. „Ein Versuch der sogenannten grün-roten Bürgerregierung, die Vertraulichkeit aufzuheben, ist mir bislang aber nicht bekannt. Vielmehr scheint sich Grün-Rot hinter der Vertraulichkeitsklausel verstecken zu wollen. Von der vielzitierten Transparenz ist jedenfalls nichts zu sehen“, so Glücks Fazit.

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