Pressemitteilung

25.März 2012

Glück: Landesregierung muss gesetzliche Verpflichtung aussetzen, Hirsche im Biosphärengebiet abzuschießen

FDP-Abgeordneter kritisiert Antwort auf parlamentarische Anfrage – Der FDP-Landtagsabgeordnete Andreas Glück kritisiert die Landesregierung, weil sie an der gesetzlichen Verpflichtung festhält, das Rotwild im Biosphärengebiet Schwäbische Alb abzu-schießen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Münsinger Abgeordneten hervor.

Andreas Glück hatte beantragt, das Abschussgebot für Hirsche in der Modellregion Biosphärengebiet auszusetzen und die Auswirkungen wissenschaftlich zu begleiten. Rechtsgrundlage für das Abschussgebot ist eine Verordnung aus dem Jahre 1958, in der kein Rotwild außerhalb von Rotwildgebieten geduldet wird. So hat das baden-württembergische Wappentier nur noch auf circa vier Prozent der Landesfläche einen Zufluchtsraum. Außerhalb dieses Zufluchtsraums sind Jäger gesetzlich verpflichtet, einen Abschuss durchzuführen. „Konzepte zur Wiederansiedlung des Rotwilds in Baden-Württemberg außerhalb der festgelegten Rotwildgebiete wurden bisher nicht erarbeitet“, heißt es in der Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Glück reagiert mit Unverständnis: „Es kann doch nicht sein, dass wir von afrikanischen Bauern verlangen, Elefanten zu schützen, die ihre Felder verwüsten, und wir als eine der reichsten Regionen der Welt aus wirtschaftlichen Gründen eine Wiederansiedlung von Hirschen im einzigen Biosphärengebiet des Landes im Keim ersticken.“Glück zitiert Frank Simon, Bildungspartner des Biosphärengebiets: „Der Hirsch gehört hier her zu uns. Vor seiner Ausrottung vor 150 Jahren war er geographisch als auch kulturell fest bei uns verankert. Das Biosphärengebiet bietet die Chance, dieses natürliche Beieinander von Mensch und Tier wieder herzustellen.“ Dass immer wieder Hirsche ins Biosphärengebiet wandern, ist nach den Worten von Andreas Glück unstrittig. In den letzten Jahren mussten mindestens sieben Abschüsse im Biosphärengebiet oder entlang der dorthin führenden natürlichen Wildwanderwege getätigt werden.

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