Pressemitteilung

18.November 2015

Glück: Das Grünlandumbruchverbot ist und bleibt ein eigentumsfeindlicher Eingriff

In der Ersten Beratung des grün-roten Gesetzentwurfs zur Einführung eines unbefristeten Umbruchverbotes für Dauergrünland über 2015 hinaus erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wir Freie Demokraten haben bereits 2011 das befristete Grünlandumbruchverbot abgelehnt und wir werden nun auch die unbefristete Regelung ablehnen, weil Grün-Rot nach der Gewässerrandstreifenregelung, der Änderung des Jagdrechts und der Verschärfung des Naturschutzgesetzes die Politik der Eigentumsfeindlichkeit fortsetzt. In ihrer eigenen Gesetzesbegründung von 2011 schrieb die Landesregierung, sie wolle ein bis Ende 2015 befristetes Grünlandumbruchverbot einführen, ‚um die Zeit bis zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und der damit verbundenen Regelungen zur Grünlanderhaltung zu überbrücken’. Heute ist die GAP-Reform in Kraft, die Gesamtfläche des Grünlandes in Deutschland wird durch die Greening-Vorgaben wirksam geschützt und dennoch ruft Grün-Rot nun ’April, April – das absolute Grünlandumbruchverbot bleibt trotzdem’. Wer so mit den landwirtschaftlichen Unternehmern umgeht und sein eigenes Wort nicht hält, mehrt die Politikverdrossenheit in diesem Land. Meine Damen und Herren von Grünen und SPD, hören Sie endlich auf, immer wieder gedankenlos in anderer Leute Eigentum einzugreifen!“

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