Pressemitteilung

21.November 2018 - Jagd und Fischen / Naturschutz
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Glück: Grün-Schwarz soll eigene Uneinigkeit beim Umgang mit dem Wolf nicht auf Brüssel schieben

In einer Aktuellen Debatte über den Umgang mit dem Wolf und seinen Angriffen auf Nutztiere hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, der grün-schwarzen Landesregierung vorgeworfen, den eigenen Zwist verschleiern zu wollen und der Europäischen Union mit Blick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den schwarzen Peter zuzuschieben.

„Heute verkündet Umweltminister Untersteller stolz seine Erkenntnis, man könne ohne den europarechtlichen Schutzstatus des Wolfs zu ändern den Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch so lesen, dass die Tötung von Wölfen durchaus zulässig sei, wenn die Tiere durch ihre Angriffe auf Weidetiere ökologisch wertvolle Lebensräume bedrohten. Herr Minister, das ist nichts Neues. Viele EU-Mitgliedsstaaten folgen dieser Lesart schon seit Jahren“, sagte Glück.

So würden Schweden und Frankreich den Wolf weiter in Anhang IV der FFH-Richtlinie und damit als besonders geschützt führen und dennoch Wölfe zum Schutz der Weidetierhaltung bejagen. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten den Wolf aufgrund einer stabilen Population von Anhang IV in den weniger strengen Schutzstatus nach Anhang V der FFH-Richtlinie überführten, erläuterte Glück und verwies dabei auf Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und die nördlichen Provinzen Spaniens. „Grüne und CDU sollten aufhören, immer das EU-Recht als Vorwand dafür zu nehmen, dass sie in Bund und Ländern beim Thema Wolf nicht handeln. Es ist ihr politischer Zwist, der ein echtes Wolfsmanagement blockiert. Sonst nichts.“

Der liberale Naturschutzpolitiker forderte abermals, den Wolf in Baden-Württemberg wie den Luchs mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen, um die Jägerschaft ins Monitoring einzubinden und rechtssichere Hegeabschüsse zu ermöglichen. Zudem plädierte Glück für eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild, um die komplexe Rechtslage in Gefahrensituationen zu bündeln und behördliche Zuständigkeit im Land zu klären. „Im Ernstfall muss ein Anruf genügen, um eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs genehmigt zu bekommen. Wenn ein Tier zum Risiko wird, kann man nicht wochenlang auf die Genehmigung warten“, sagte Glück