Pressemitteilung

18.Januar 2018 - Jagd und Fischen
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Glück und Bullinger: Beschwichtigungen helfen beim Wolf nicht weiter – Landesregierung muss Maßnahmen ergreifen

Angesichts der vom Umweltministerium bestätigten Sichtung eines Wolfs in Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) fordern der naturschutzpolitische Sprecher Andreas Glück und der Sprecher für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, die Landesregierung dringend zum Handeln auf.

„Statt sich bei jeder Wolfsmeldung reflexartig zu äußern, es werde sich schon nicht um einen echten Wolf, sondern um einen Hund gehandelt haben, sollten die Regierungsfraktionen endlich beginnen, die berechtigten Sorgen der Bürger im Land ernst zu nehmen“, so Glück und mahnt weiter:  „Dabei hilft es gerade nicht, wenn im Vorfeld ein Wahlkreisabgeordneter der Grünen beschwichtigt, ein echter Wolf wäre in der Region um Korntal-Münchingen aufgrund der dichten Besiedelung äußerst ungewöhnlich. Es müssen vielmehr Vorkehrungen getroffen werden für den Fall, dass ein Wolf tatsächlich zu einer Gefahr für Menschen oder Nutztiere wird. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, den Wolf zunächst ohne Jagdzeit ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die Erfahrungen aus Brandenburg und Sachsen zeigen klar, dass die Möglichkeiten nach dem Bundesnaturschutzrecht bei Weitem nicht ausreichen, da dort teilweise bereits erteilte Abschussgenehmigungen nach Klagen von Umweltverbänden wieder zurück genommen wurden.“

„In einer Gefahrensituation hilft eine juristische Prüfung des Bundesnaturschutzrechts nicht weiter. Insofern ist es zu begrüßen, dass Landwirtschaftsminister Hauk jüngst Umweltminister Untersteller auf die in der Tat vorbildliche Wolfsverordnung des Landes Brandenburg hingewiesen hat“, stellen Glück und Bullinger fest und fordern: „Wenn eine konkrete Gefahr für Menschen oder Nutztiere besteht, muss eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs rasch und unbürokratisch genehmigt werden können.“

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