Pressemitteilung

22.Februar 2019 - Windenergie

Glück: Website als Ersatz für Windenergie-Erlass gleicht einer Selbstentzauberung Unterstellers

Zur Ankündigung des Umweltministers, den am 9. Mai 2019 auslaufenden Windenergie-Erlass auslaufen zu lassen und durch ein Informationsangebot im Internet zu setzen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die Erläuterung von Minister Untersteller, einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2012 nunmehr durch ein Online-Portal zu ersetzen, weil es technisch leichter sei Websites zu aktualisieren als Erlässe zu novellieren, hat eine unfreiwillig komische Note. Weniger lustig finde ich allerdings, dass Herr Untersteller mit seinen rückblickenden Erläuterungen über die rechtliche Unverbindlichkeit des Erlasses gewissermaßen einräumt, die Öffentlichkeit ein Stück weit getäuscht bzw. falsche Erwartungen geweckt zu haben.“ Denn wer in einem ministeriellen Erlass das Ziel ausgebe, bis 2020 zehn Prozent der Bruttostromerzeugung aus Windenergie zu bestreiten, oder als „Richtwert“ für die Wirtschaftlichkeit eines Standortes 60 Prozent des Referenzertragswertes einer Anlage angebe, der gaukele der Öffentlichkeit von Investoren bis zu Windenergie-Kritikern eine Regelungs- und Gestaltungskompetenz vor, welche weder die Landesregierung selbst noch der Landesgesetzgeber jemals gehabt habe, kommentierte Glück.

In der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 18. Februar 2019 heißt es dazu vielsagend: „Als rein verwaltungsinternes Instrument habe der Erlass ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können. ‚Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter‘, betonte Untersteller.“ Damit stelle der Minister öffentlich klar, dass der Windenergie-Erlass materiell nie etwas geregelt habe. Eine reine Stoffsammlung an Informationen, Erläuterungen und unverbindlichen Empfehlungen zu geltendem Immissionsschutz-, Artenschutz- und Planungsrecht sei auf einer Website tatsächlich besser aufgehoben, sagte Glück. Nur hätte man dies auch vor sieben Jahren schon wissen und öffentlich so kommunizieren können.

Glück forderte abermals, im Landesplanungsgesetz zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren, für die Zeit nach dem Windenergie-Erlass endlich die Regelungen des Landesentwicklungsplans für die Windenergie fortzuschreiben und in den Bundesrat eine Initiative einzubringen, um die frühere Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches zur Ermöglichung landesgesetzlicher Mindestabstände zur Wohnbebauung zu reaktivieren.