Pressemitteilung

14.Oktober 2015

Glück: Weitere Anhörung zum Integrationsgesetz unbedingt erforderlich

Zur Meldung, dass die Spitzenorganisationen der baden-württembergischen Wirtschaft den Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes kritisieren, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Die Einwände und Sorgen der baden-württembergischen Arbeitgeber gegen den aktuellen Entwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes müssen ernst genommen werden. Auch die FDP-Landtagsfraktion erkennt in dem Gesetzesentwurf einige Passagen, die in einer Anhörung im Integrationsausschuss noch näher beleuchtet werden müssen. Denn in der bisherigen Gesetzesgenese konnten dem Entwurf die Giftzähne noch nicht gezogen werden, wie etwa die zeitlich uneingeschränkte Zuerkennung von beruflichen Freistellungsmöglichkeiten aus religiösen Gründen. Auch die Frage eines Verdienstausfalls muss in eine vernünftige Regelung überführt werden. Die weitere Bevormundung der Arbeitgeber wollen wir vermeiden, diese zeugt nur von grün-rotem Misstrauen gegenüber den Unternehmern im Land. Ministerpräsident Kretschmann selbst stoppte im Mai dieses Jahres den letzten Anlauf, eine entsprechende Regelung in das Feiertagsgesetz zu implementieren. Er erkannte wohl den ausführlicheren Diskussionsbedarf, den wir nun zum Anlass genommen haben, eine öffentliche Anhörung im Integrationsausschuss zu beantragen. Die Interessen von denjenigen, die im Land Arbeitsplätze schaffen und sich längst bereitgefunden haben, Integration durch den Zugang zu Arbeit zu fördern, werden wir bei einer Anhörung genau im Blick behalten.“

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