Pressemitteilung

11.März 2016 - Windenergie

Glück: Windkraftpositionen von CDU und AfD grenzen an Wählertäuschung

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück hat die Aussagen der Wahlprogramme von CDU und AfD zur Windkraft kritisiert. „Es grenzt schon an Wählertäuschung, wenn man in Wahlprogrammen gesetzliche Abstandsregelungen verspricht, die landesrechtlich überhaupt nicht umsetzbar sind“, sagte Glück.

Die CDU verspricht in ihrem Programm zur Landtagswahl: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Abstandsflächen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauungen wieder durch Landesgesetz festgelegt werden können und auf diesem Weg einen Mindestabstand von 1.000 Metern einführen.“ Die rechtspopulistische AfD verspricht in ihrem Wahlprogramm sogar, sie wolle “sicherstellen”, dass der gesetzliche Mindestabstand zwischen Wohnbebauungen und Windkraftanlagen künftig das Zehnfache der Anlagenhöhe beträgt. Glück bezeichnete diese Forderungen in Landtagswahlprogrammen als „hanebüchen“. „Die CDU selbst war es doch, die 2014 im Deutschen Bundestag gemeinsam mit CSU und SPD die entsprechende Öffnungsklausel für landesgesetzliche Mindestabstände in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches bis 31. Dezember 2015 befristet hat. Erst hat sie also eine landesrechtliche Lösung für Baden-Württemberg im Wahljahr 2016 gesetzlich unmöglich gemacht, um jetzt genau mit dieser Forderung Wahlkampf zu betreiben – wohlwissend, dass sie dieses Versprechen jetzt nicht mehr wird einlösen können“, kritisierte Glück.

Glück erklärte, die Freien Demokraten hätten ihre Aussagen zur Windkraft im Landtagswahlprogramm bewusst auf landesrechtlich tatsächlich umsetzbare Schritte beschränkt. „Wir versprechen keine rechtlich unmöglichen gesetzlichen Mindestabstände, sondern wir wollen die planerischen Vorsorgeabstände im Windenergieerlass Baden-Württemberg auf einheitlich 1500 Meter erhöhen, sowohl mit Blick auf die Wohnbebauung (derzeit 700 m) als auch mit Blick auf Brutstätten von Greifvögeln (derzeit 1000 m)“, erklärte der FDP-Abgeordnete. Die sogenannten „planerischen Vorsorgeabstände“ sind planungsrechtliche Abstandsempfehlungen des Landes an die regionalen bzw. kommunalen Planungsträger. Kommunen und Regionalverbände können zwar theoretisch auch von diesen Vorsorgeabständen abweichen, müssen dies dann aber mit Blick auf Immissionsschutz und Artenschutz ausführlich rechtfertigen, was eine hohe Hürde darstellt. „Daneben wollen wir im Landesplanungsrecht wieder regionalplanerische Windkraft-Ausschlussgebiete ermöglichen und das Geschäft des Landesbetriebs ForstBW mit der Verpachtung immer neuer Staatswaldflächen an Windkraftprojektierer stoppen,“ sagte Glück. Damit mache die FDP den Bürgerinnen und Bürgern ein realistisches und auch tatsächlich umsetzbares Angebot und betreibe keine „unanständige Bauernfängerei“, stellte der Freie Demokrat klar.