Pressemitteilung

29.Oktober 2015

Goll: Absenkung der Eingangsbesoldung gehört abgeschafft, freiwillige Weiterarbeit muss erleichtert werden

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Landesregierung die Chance, den öffentlichen Dienst auch mit Blick auf die Besoldung attraktiver zu machen. Hierzu müsste Grün-Rot die Absenkung der Eingangsbesoldung abschaffen. Durch die Absenkung wird den jungen Beamten in den ersten drei Jahren je nach Besoldungsgruppe bis zu acht Prozent des Gehalts weggenommen. In Konkurrenz um die besten Köpfe haben die baden-württembergische Verwaltung und die Justiz immer wieder das Nachsehen, weil die Bundesbehörden im Land und erst recht die freie Wirtschaft junge Mitarbeiter besser bezahlen. Da der Gesetzentwurf der Landesregierung die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung nicht beinhaltet, wird die FDP einen entsprechenden Änderungsantrag in die Gesetzesberatungen einbringen.

Auch die grün-roten Regelungen zur freiwilligen Weiterarbeit sind als verpasste Chance zu bewerten. Zwar wird die Weiterarbeit bis 70 ermöglicht, sie muss aber für die Jahrgänge ab 1953 allein den Interessen des Dienstherrn entsprechen. Eine die Interessen beider Seiten – Dienstherrn und Beamte – entsprechende Lösung sieht anders aus. Freiwillige Weiterarbeit sollte immer dann möglich sein, wenn nicht zwingende dienstliche Interessen entgegenstehen. Mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Koalition wollen wir auch diese Regelung ins Gesetz schreiben, den wenig mitarbeiterfreundlichen Ansatz von Grün-Rot ersetzen.“

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