Pressemitteilung

22.Mai 2017

Goll: Aufwendungen der Flüchtlingsunterbringung müssen schneller erstattet werden

Zur Forderung der Kommunen, Innenminister Strobl solle schriftlich garantieren, dass die tatsächlichen Kosten der Flüchtlingshilfe erstattet werden und zur Annahme des Landkreistages, für 2015 werde eine Nachzahlung in dreistelliger Millionenhöhe erforderlich, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Kreise und Kommunen sind in der Flüchtlingskrise in ihrem Engagement ganz erheblich finanziell in Vorleistung gegangen. Vielfach hatten sie angesichts der auf Geheiß der Landesregierung unterzubringenden Menschen auch gar keine andere Wahl. Sie mussten bewältigen, was die CDU-geführte Bundesregierung mit ihrer leichtfertigen Politik der offenen Grenzen unter Beifall der Grünen maßgeblich mitverursachte. Dass nun Mitte 2017 noch nicht einmal die tatsächlichen Aufwendungen für das Jahr 2015 ausgeglichen sind, kann nicht zufriedenstellen und zeigt auch, dass die Folgen der Flüchtlingskrise längst nicht ausgestanden sind.

Bei der von Innenminister Strobl für Ende Mai in Aussicht gestellten Einigung muss sich die Landesregierung an ihren wiederholten Ankündigungen, sie werde die Kosten der vorläufigen Flüchtlingsunterbringung tragen, messen lassen. Eingedenk der Mitverantwortung für die Flüchtlingskrise dürfen der Bund und das Land auch nicht abseits stehen, wenn es um die Frage geht, wer sich an den Kosten für die leerstehenden Unterkünfte beteiligt, die vor Ort unter dem Druck der Flüchtlingsverteilung wohlbegründet gemietet, gekauft oder errichtet wurden.“

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