Pressemitteilung

11.März 2015

Goll: Ausbau der parlamentarischen Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz war notwendig

Zur Einigung der interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft über eine „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes“ sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Rechtsstaat und die ihn schützenden Institutionen leben von dem Vertrauen, das ihnen von den Bürgerinnen  und Bürgern entgegen gebracht wird. Vor allem die Mordserie der sogenannten „Zwickauer  Terrorzelle“ hat dieses Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und -weise der Sicherheitsbehörden erheblich erschüttert. Die seit dem Auffliegen der  „Zwickauer  Terrorzelle“ November 2011 zutage tretenden  Erkenntnisse zeigten auch, dass die parlamentarische Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz intensiviert werden muss. Vorschläge dazu hatten wir als FDP bereits im September 2012 vorgestellt. Die nun im Wege der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stärkung parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzes“ erreichte Einigung  enthält viele unserer Vorschläge. So wird die Landesregierung einem eigenständigen Parlamentarischen Kontrollgremium über die Aktivitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz berichten. Das Kontrollgremium kann unter anderem:

  • von der Landesregierung Einsicht in die Akten des Landesamts für Verfassungsschutz sowie in die Akten der Landesregierung mit Bezug zum Landesamt für Verfassungsschutz und Zugang zu den Diensträumen des Landesamts für Verfassungsschutz verlangen,
  • Angehörige des Landesamts für Verfassungsschutz sowie die für die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz zuständigen Mitglieder der Landesregierung und Behördenmitarbeiter befragen und schriftliche Auskünfte einholen, die zu befragenden Personen sind verpflichtet vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen,
  • dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben,
  • die Beauftragung eines Sachverständigen bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Kontrollgremiums vornehmen,

Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums können zudem zur Unterstützung ihrer Arbeit besonders verpflichtete Mitarbeiter der Fraktion hinzuziehen, die Akten einsehen können und an den Sitzungen teilnehmen dürfen. Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz dürfen sich ohne Einhaltung des Dienstwegs an das Parlamentarische Kontrollgremium bei zeitgleicher Unterrichtung der Behördenleitung wenden.

Soweit dies aus zwingenden Gründen des Schutzes des Nachrichtenzugangs oder der Arbeitsweise des LfV oder wegen schutzwürdiger Interessen Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Landesregierung zwar die Unterrichtung als auch die Akteneinsichtnahme verweiger. Macht die Landesregierung von diesen Rechten Gebrauch, hat sie dies jedoch dem Parlamentarischen Kontrollgremium gegenüber zu begründen.

Insgesamt werden so noch in diesem Jahr die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber der Landesregierung gestärkt. Dabei richtete sich unsere Forderung  nach mehr Kontrollbefugnissen nicht gegen den Verfassungsschutz; Kontrolle ist vielmehr ein wesentlicher Teil der Legitimation der Arbeit von Nachrichtendiensten. Wir hoffen, dass Grün-Rot nun auch das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Arbeit zum Schutze unserer freiheitlichen Gesellschaft stärkt.“

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