Pressemitteilung

06.Februar 2020 - Polizei

Goll: Ausweitung des Polizeigewahrsams auf bis zu drei Monate ist völlig wirkungslos

Nicht nur AfD sondern auch Innenminister Strobl sollte derartige Pläne rasch begraben.


Zur Beratung des Gesetzentwurfs der AfD zur Ausweitung des Polizeigewahrsams von 14 Tagen auf drei Monate erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die AfD hat es geschafft, besonders schlechte Teile des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes als Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Darin möchte sie den polizeilichen Präventivgewahrsam ausweiten. Statt maximal 14 Tage soll dieser bis zu 3 Monaten erlaubt sein und zudem unbegrenzt verlängert werden können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sie damit auch eine alte Forderung von Innenminister Strobl aufgreift, mit der er sich in der Koalition nicht durchsetzen konnte.

Ich empfehle der AfD, aber auch Innenminister Strobl, einfach den Bericht der Kommission zur Überprüfung der Änderungen des bayrischen Polizeigesetzes durchzulesen. Dort stellten renommierte Experten fest, dass eine derart starke Ausweitung des Polizeigewahrsams die strengen Vorgaben zur Untersuchungshaft und der Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen untergräbt. Die Ausweitung des Polizeigewahrsams ist auch völlig wirkungslos. So wurden in Bayern kaum Personen länger als 14 Tage festgehalten. Und diejenigen, die davon betroffen waren, waren keine Terroristen und Gefährder sondern Kleinkriminelle wie Zechpreller und wiederholt aufgefallene alkoholisierte Fahrer. Damit schießt man mit Kanonen auf Spatzen.“