Pressemitteilung

18.Februar 2016

Goll: Einführung des Bürgerbeauftragten ist politisch falsch und ein Tiefpunkt legislativer Arbeit

Zum heute mit Stimmen von Grünen und SPD verabschiedeten Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgerbeauftragten, der auch als Beschwerdestelle für Fehlverhalten der Polizei fungieren soll, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Einführung des Bürgerbeauftragten ist politisch falsch und ein Tiefpunkt legislativer Arbeit. So bedarf es keines Bürgerbeauftragten, da bereits viele Kommunen und Ministerien des Landes über Bürgerbeauftragte verfügen. Darüber hinaus hat jeder Bürger die Möglichkeit, den Petitionsausschuss anzurufen. Dieser beschäftigt sich ausführlich und mit mehr Befugnissen als der zukünftige Bürgerbeauftragte mit den Anliegen der Bürger.

Schlimmer noch als die Schaffung von Parallelstrukturen durch einen weiteren Beauftragten ist die Art und Weise, wie Grün-Rot den Beauftragten durchsetzt. Obwohl in der Anhörung selbst die Befürworter eines Beauftragten massive Kritik an der Formulierung des Gesetzentwurfs äußerten, wurde er unverändert beschlossen. Offensichtlich ist es Grünen und SPD völlig egal, dass beispielsweise Regelungen zur Qualifikation des Beauftragten, zur Abgrenzung vom Datenschutzbeauftragten, zu Kollisionen mit dem Strafrecht, zu Doppelpetitionen fehlen beziehungsweise unzureichend sind.“

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