Pressemitteilung

05.Februar 2019

Goll: FDP kritisierte automatische Kennzeichenerfassung schon letztes Jahr – Bürgerrechte müssen grenzenloser Machbarkeit Einhalt gebieten

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der automatische Autokennzeichenabgleich für verfassungswidrig erklärt wird, sagt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Schon im letzten Jahr haben wir den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme gegenüber der Landesregierung als problematisch thematisiert. Grün-Schwarz zeigte sich gerade hinsichtlich des Zweckes der Datenerhebung erstaunlich leichtfüßig. Nun setzt das Verfassungsgericht an dieser Stelle an und fordert eine ordentliche Abwägung der betroffenen Grundrechte. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt zur richtigen Zeit. Sie sollte Innenminister Strobl, der vom schärfsten Polizeirecht Deutschlands träumt, zu denken geben. Auch sollten die Grünen, denen jedes Mittel zur Überwachung von Fahrverboten nützlich scheint, durch die Entscheidung an die Rechte der Bürger erinnert werden. Bürgerrechte müssen einer grenzenlosen Machbarkeit Einhalt gebieten.“

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