Pressemitteilung

09.September 2020 - Polizei

Goll: Gesetzgeberischer Aktionismus hilft der Polizei nicht weiter

Knackpunkte für Liberale sind die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen und der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen.


Am kommenden Montag, 14. September, findet ab 09:30 die öffentliche Anhörung des Innen- und des Ständigen Ausschusses zur Novelle des Polizeigesetzes statt. Die Anhörung erfolgt auf Antrag der FDP/DVP Fraktion, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. Aufgrund der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten wird die Anhörung für die Öffentlichkeit in einem Live-Stream über die Homepage des Landtags übertragen. Insgesamt sind zehn Sachverständige eingeladen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll erwartet, dass die Anhörung wie bereits beim letzten Sicherheitspaket im Herbst 2017 zu Nachbesserungen beim Gesetzentwurf führen wird. „Wir lehnen die Ausweitung des Bodycam-Einsatzes auf Wohnungen ab. Der Mehrwert dieser Maßnahme ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Zweiter kritischer Punkt ist die nahezu anlasslose Ausweitung der Kontroll- und Durchsuchungsrechte der Polizei bei größeren Veranstaltungen. Der Innenminister verweist immer wieder auf Fußball-Risikospiele. Dort kann aber bereits nach geltender Rechtslage kontrolliert werden. Vielmehr werden die Kontroll- und Durchsuchungsrechte mit der neuen Regelung völlig konturlos und gerichtlich kaum überprüfbar. Wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken auch von renommierten Experten bestätigt werden“, so Prof. Dr. Goll, „es wäre für die Grünen ein massiver Glaubwürdigkeitsverlust, diesen Verschärfungen zuzustimmen.“

„Anstatt gesetzgeberischen Aktionismus braucht die Polizei endlich bessere Ausstattung und mehr Personal.“ Die Bilanz falle bei Innenminister Strobl reichlich bescheiden aus. Beispielsweise stünden für rund 25.000 Polizisten im Vollzugsdienst derzeit gerade einmal 1.000 Smartphones. Ob tatsächlich bis Jahresende die Gerätezahl auf 3.000 Stück erhöht wird, ist noch völlig unklar, weil die Kostenkalkulation des Innenministeriums Mängel habe. „Herr Strobl sollte daher erstmal seine Hausaufgaben erledigen, anstatt mit immer neuen Gesetzesverschärfungen um die Ecke zu kommen“, fordert Prof. Dr. Goll.