Pressemitteilung

20.März 2019

Goll: Koalition lehnt FDP-Antrag auf Umsetzung der polizeifachlichen Empfehlungen der Evaluation der Polizeistruktur ab

Heute wurde der Gesetzentwurf Polizeistrukturgesetz 2020 beschlossen, der von der FDP eingebrachte Entschließungsantrag, mit dem die Umsetzung des Ergebnisses der Evaluation der Polizeireform beantragt wurde, wurde von der Koalition jedoch abgelehnt. Dazu sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Schwarz verkauft ihre Polizeistruktur 2020 als Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform. Damit streut die Koalition der Bevölkerung aber Sand ins Auge, denn zentrale polizeifachliche Forderungen werden gerade nicht umgesetzt. Unmissverständlich empfahl die hochkarätig besetzte Evaluationskommission eine Polizeistruktur mit vierzehn Polizeipräsidien und die Abschaffung der Zentralen Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land. Beide zentralen Forderungen werden nicht umgesetzt.

Trotzdem hat die FDP heute dem Gesetzentwurf der Koalition zugestimmt, weil mit ihm die völlig verfehlte Struktur der Polizei im Land zumindest in die richtige Richtung geändert wird. Leider hat die CDU im Landtag dann nicht die Kraft gefunden, unserm Entschließungsantrag zuzustimmen, der eins zu eins die Umsetzung der polizeifachlichen Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform fordert. Auf diese Weise hätte man dafür sorgen können, dass die Polizei in absehbarer Zeit in optimalen Strukturen arbeiten kann. Die dabei investierten Finanzmittel wären direkt in die Sicherheit der Bürger geflossen.“

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