Pressemitteilung

02.Juli 2014

Goll: Landesregierung nimmt Einführung des Notfallsanitäter-Gesetzes auf die leichte Schulter

Zur Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zur Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes sagte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Bereits mehrfach hat die FDP-Landtagsfraktion ein stärkeres Engagement der Landesregierung bei der Umsetzung des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Notfallsanitätergesetzes gefordert. Denn um zukünftig ausreichend Notfallsanitäter im Rettungsdienst einsetzen zu können, bedarf es einer zügigen Aufnahme des Ausbildungsbetriebes zum Notfallsanitäter. Diese soll im Oktober 2014 beginnen. Allerdings ist die Finanzierung der Ausbildung noch immer nicht abschließend geklärt, wie jetzt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auf einen Antrag der FDP-Fraktion zugeben musste. Das sie dennoch davon ausgeht, es würden genügend geeignete Schulabsolventen einen Ausbildungsvertrag unterzeichnen, zeigt, dass die Landesregierung die Einführung des Notfallsanitäters auf die leichte Schulter nimmt. Wer unterschreibt einen Ausbildungsvertrag ohne zu wissen, ob die Kosten der Ausbildung abgesichert sind und ob und wieviel Ausbildungsvergütung gezahlt wird, muss sich die Landesregierung fragen lassen. Wie sollen die Rettungsdienstorganisationen im Wettstreit um die besten Schulabsolventen bestehen, wenn dieser zentrale Punkt des Ausbildungsbetriebes ungeklärt ist?

Auch die Weiterqualifizierung der Rettungsassistenten stockt. Innerhalb der nächsten sieben Jahre müssen ca. 4.000 Rettungsassistenten eine staatliche Ergänzungsprüfung bestehen. Der erste Prüftermin wurde jedoch abgesagt, für den nächsten Termin stehen gerade einmal 20 Plätze zur Verfügung. So kann die Einführung des Notfallsanitäters nicht gelingen.

Damit unsere Rettungsdienste auch in Zukunft professionell Leben retten können, bedarf es mehr Einsatz der Landesregierung. Auf eine Lösung der Kostenfrage ist zu drängen, der Verwaltung muss es ermöglicht werden, mehr Ergänzungsprüfungen von Rettungsassistenten durchzuführen.“

 

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