Pressemitteilung

12.April 2021

Goll: Rechtsstaat kann nicht tatenlos zuschauen, wenn Auflagen gezielt missachtet werden

Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Stadt und Landesregierung helfen nicht weiter.

 

Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses des Landtags zu der Querdenken-Demonstration in Stuttgart am Karsamstag erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen der Landesregierung und der Stadt helfen niemandem weiter. Die Hürden für ein Versammlungsverbot sind sehr hoch. Es gab gute rechtliche Argumente für beide Standpunkte. Welchen das Gericht gefolgt wäre, werden wir im Nachhinein nicht erfahren. Nur weil ein Gericht einmal das Verbot einer Demonstration bestätigt hat, muss das in einem anderen Fall nicht zwingend genauso erfolgen. Beispielsweise hat die Stadt Heilbronn eine für den 10. April angesetzte Demonstration verboten, erlitt aber eine Niederlage vor Gericht. Und selbst ein Verbot der Demonstration hindert Menschen nicht daran, sich trotzdem zu versammeln, wie man diesen Samstag in Raststatt beobachten konnte.

 

Zweifellos waren die Vorgänge vom Karsamstag in Stuttgart völlig inakzeptabel. Der Rechtsstaat kann nicht tatenlos zuschauen, wenn Auflagen zur Maskenpflicht und Abstandsregeln bewusst missachtet werden. Die sogenannten ‚Querdenker‘ haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürger und müssen sich an Maskenpflicht und Abstandsregeln halten. Und wenn sich die Veranstalter und die Teilnehmer nicht an die Auflagen halten, dann kann das nicht folgenlos bleiben. Für das Verbot der nächsten Querdenken-Versammlung in Stuttgart am 17. April hat die Stadt nun viel bessere Gründe. Dieses Verbot ist auch folgerichtig und die einzige Möglichkeit.“

 

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