Pressemitteilung

20.Juni 2014

Goll: Sehen uns in unserer Ablehnung des Landesglückspielgesetzes bestätigt

Zur Meldung wonach der Staatsgerichtshof das baden-württembergische Glücksspielgesetz teilweise für  verfassungswidrigerklärt hat,äußerte sich der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Ulrich Goll:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Haltung zum Landesglücksspielgesetz bestätigt. Als einzige Fraktion lehnten wir das heute vom Staatsgerichtshof für teilweise verfassungswidrig erklärte Gesetz bereits im Gesetzgebungsverfahren geschlossen ab. Überraschen darf die gerichtliche Entscheidung vor allem im Regierungslager niemanden. Denn immer wieder haben wir in den Ausschüssen und im Plenum des Landtages auf die unverhältnismäßigen Eingriffe des grün-roten Glücksspielgesetzes in die Berufsfreiheit und die fehlenden Regelungen zum Zugriff auf die Spielersperrdatei hingewiesen. Der Datenschutz und die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit mussten hier aber offensichtlich grün-roter Ideologie weichen. Es ist gut, dass der Staatsgerichtshof dieser „der Zweck heiligt die Mittel“- Mentalität Paroli bietet.“

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