Pressemitteilung

03.Dezember 2018 - Polizei / Recht und Verfassung
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Goll: Videoüberwachung muss auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt werden

Zur Meldung, in Mannheim starte die sogenannte intelligente Videoüberwachung und zur Aussage von Innenminister Strobl, einmal mehr sei Baden-Württemberg Vorreiter in Sachen Sicherheitspolitik im digitalen Zeitalter sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Videoüberwachungen des öffentlichen Raums sind eine datenschutzrechtliche Herausforderung und dürfen in ihrer Wirkung auf das Verhalten unbescholtener Bürger nicht unterschätzt werden. Sie sollten daher nicht leichtfertig installiert werden. Aus gutem Grund fordern wir, dass ihr Einsatz auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt wird. Dies muss auch für die nun installierte sogenannte intelligente, algorithmenbasierte Videoüberwachung in Mannheim gelten. Wenn Innenminister Strobl dabei so viel Wert darauf legt, dass Baden-Württemberg mit ihm als Innenminister bei der intelligenten Videoüberwachung Vorreiter ist, sollte er nicht vergessen, dass der Bund hier die Forschung kräftig gefördert hat. Zugleich sollte er die Defizite im Umgang mit der Videoüberwachung angehen. So kennen wir heute zusammen mit dem Innenminister zwar die Videoüberwachung in Mannheim. Der landesweite Umfang präventiv-polizeilicher Videoüberwachung nach dem Polizeigesetz ist dem Innenministerium jedoch unbekannt.“