Pressemitteilung

23.Mai 2012

Haußmann: Bestattungsgesetz umfassend reformieren – kein unabgestimmtes Stückwerk

Ja zu Verbot von Produkten aus Kinderarbeit – Aufhebung der Sargpflicht berücksichtigen – In einer Landtagsdebatte zur Änderung des Bestattungsgesetzes erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann: „Das Ziel, Grabsteine und Grabeinfassungen aus Kinderarbeit durch entsprechende Fried-hofssatzungen zu verbieten, begrüße ich ausdrücklich. Ich wünsche mir aber, dass der Wunsch nach Aufhebung der Sargpflicht, den die Integrationsministerin unmittelbar nach Vorliegen des grün-roten Fraktionsgesetzentwurfs geäußert hat, in dieses Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen wird. Diese offenkundigen Dissonanzen zwischen Regierungsfraktionen und Regierung und untereinander müssen ein Ende haben.

Kinderarbeit ist es für einen Liberalen unter dem Leitbild der Bürgerrechtspartei unerträglich. Sie bedeutet ein Maximum an Unfreiheit für die betroffenen Kinder, denen die Kindheit geraubt wird. Kinderarbeit ist deshalb mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Der vorliegende Gesetzentwurf muss jedoch angepasst werden. Er mutet handwerklich nicht glücklich an. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie ‚fair‘ helfen nicht weiter. Alle in- und ausländischen Produkte einer Zertifizierungspflicht unterziehen zu wollen, ist dann unglücklich, wenn es noch gar kein Zertifikat gibt. Die bestehenden Zertifikate wie ‚Fair Stone‘ und ‚XertifiX‘ richten sich ausschließlich an Entwicklungsländer.Prüfsiegel für Produkte aus der EU sind überflüssig, weil es in der Europäischen Union keine Kinderarbeit gibt. Bei der bereits unter Schwarz-Gelb beschlossenen Ächtung von Produkten aus Kinderarbeit bei Beschaffungen des Landes (Landtags-Drucksache 14/3848) gab es deshalb beispielsweise die Regelung einer Eigenerklärung: die Herstellung beziehungsweise Bearbeitung der Produkte erfolge ohne ausbeuterische Kinderarbeit. Ich erwarte darüber hinaus Initiativen des Landes zur Ächtung von Produkten aus Kinderarbeit weit über den Bereich der Grabsteine und Grabeinfassungen hinaus.“

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