Pressemitteilung

29.September 2011

Haußmann: Lärmschutz bei Rheintalbahn hängt entscheidend vom Land ab

Land muss Nichtanrechnung des Schienenbonus finanzieren – Zur 6. Sitzung des Projektsbeirats zur Rheintalbahn sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann: “Es ist ein erfreulicher Erfolg, dass der sogenannte Schienenbonus beim Lärmschutz ab 1. Januar 2021 wegfällt. Damit wird erreicht, dass der Bahnlärm nicht mehr bessergestellt wird als andere Geräuschbelastungen. Der Bahnverkehr wird deutlich leiser. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung darf der Bund entsprechende Mehrkosten nicht finanzieren.

Das Land ist jetzt in der Verantwortung: Es muss den Lärmschutz finanzieren. Damit kann schon heute im Sinne der Bürgerinnen und Bürger so gebaut werden, wie wenn der Schienen- bonus bereits entfallen wäre. Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung war mit ihrer Zusage der Mitfinanzierung im Sinne der Menschen vor Ort bereits aktiv. Wahrscheinlich tut sich Verkehrsminister Hermann mit einer klaren Zusage auch deshalb so schwer, weil ein Gefälligkeitsgutachten zu Stuttgart 21 die hier so dringend benötigte Mischfinanzierung als vermeintlich verfassungswidrig bezeichnet hat. Der damalss bei Stuttgart 21 ausgeworfene Bumerang trifft jetzt die Menschen am Oberrhein. Mischfinanzierungen sind häufig elementarer Bestandteil, um Projekte überhaupt realisieren zu können. Ich begrüße es, dass der Bund nun erlärt hat, für geräuschmindernde Umplanungen an der Rheintalbahn weitere 40 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. Dabei handelt es sich um die Kernforderungen “Teiltieferlegung Güterumfahrung Freiburg” und die “Bürgertrasse”. Das zeigt, dass das Gerede, Stuttgart 21 würde die Rheintalbahn gefährden, völliger Unfug ist. Auch sind die lärmabhängigen Trassenpreise zum 9. Dezember 2012 ein weiterer Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger vor Lärm zu schützen.”

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