Pressemitteilung

25.Oktober 2017

Haußmann: Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz erfordert zeitnahe Evaluation

Im Zuge der zweiten Beratung des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Prostituiertenschutzgesetz am 25. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der frauenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Beratungsverlauf hat gezeigt, dass es der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf um tatsächliche Verbesserungen geht und sie offen gegenüber den berechtigten Belangen der betroffenen Personen sowie den Stadt- und Landkreise ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den angemessenen Ausgleich der Mehrausgaben. Hier stehen mindestens drei Millionen Euro Steuergelder im Raum. Nach Inkrafttreten zum 1. November muss es spätestens in einem Jahr eine Evaluation dahingehend geben, wie sich die Instrumente in der Praxis bewährt haben. Mir ist die Frist zur Überprüfung aus dem Prostitutionsschutzgesetz des Bundes mit Beginn im Jahr 2022 und Vorlage im Bundestag spätestens im Jahr 2025 deutlich zu spät. Menschenhandel und ausbeuterisches Vorgehen sind für mich nicht hinnehmbar. Es muss schneller überprüft werden, ob die Gesetze wirksam helfen.“

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