Pressemitteilung

29.September 2015

Haußmann: Chancen von Frauen fördern statt Beauftragten-Wesen im öffentlichen Dienst

Zum heute vorgestellten Gesetzentwurf für ein novelliertes Gesetz zur Chancengleichheit, wonach mehr Frauen im öffentlichen Dienst in Führungspositionen gelangen und hierzu sowohl bei den Stadt- und Landkreisen sowie bei Kommunen ab 50.000 Einwohner hauptamtliche Frauenbeauftragte bestellt werden sollen, sagte der der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die baden-württembergischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können sich heute verwundert die Augen reiben. Ausgerechnet im öffentlichen Dienst, der an Beteiligungs- und Freistellungsregelungen nicht gerade arm ist, sollen mit einem Aufwand von 4,1 Millionen Euro Steuergeldern weitere Beauftragte eingerichtet und die Bürokratie aufgebläht werden. Nicht nur großzügige Freistellungen werden vorgesehen, jetzt sind sogar Stellvertreterinnen berufen, tätig zu werden. Bereits ab 50 Beschäftigten Chancengleichheitspläne aufzustellen, spiegelt eindrücklich die Lust an Bürokratie wider. So wird ein erheblicher bürokratischer Aufwand erzeugt. Den Frauen in der Privatwirtschaft nützt es nichts, wenn sich der öffentliche Dienst noch mehr mit sich selbst beschäftigt. Wenn es Ministerin Altpeter um wirkliche Verbesserungen ginge, dann müsste sie an die Ursachen herangehen. Mit den über zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt könnte man viel in die tatsächliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie investieren oder mehr für Berufsrückkehrerinnen und Bildungsangebote in der Familienphase tun. Offenbar geht es aber mehr um Symbolpolitik. Ich meine, die Städte und Landkreise sollten wie in der Privatwirtschaft selbst entscheiden, wie sie Chancengleichheit umsetzen möchten. Dazu braucht es kein Gesetz, sondern verantwortliches Handeln vor Ort. Dies zeigt auch die Tatsache, dass bereits viele Kommunen in eigener Verantwortung tätig geworden sind.“

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