Pressemitteilung

05.August 2015

Haußmann: Folgen einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis dürfen nicht vom Wohnsitz abhängen, sondern müssen bundesweit einheitlich sein

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 7. Juli entschieden, dass wenn ein Strafgericht eine Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen hat, für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich ist. Das Gericht bezieht sich dabei auf eine Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer legen diese Vorschrift anders aus und halten in solchen Fällen eine MPU nicht für geboten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat daher die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

„Die Folgen einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis müssen bundesweit einheitlich sein. Die Frage, in welchem Bundesland jemand lebt, darf nicht ausschlaggebend dafür sein, ob nach der strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt eine medizinisch-psychologische Untersuchung  (MPU) erforderlich ist; Baden-Württemberger dürfen nicht gegenüber anderen Bundesbürgern benachteiligt werden. Wann eine MPU erforderlich ist, muss daher eindeutig geregelt werden. Es ist gut, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat. Spätestens, wenn der Kläger nicht in Revision geht, ist jedoch der Bund gefordert, für Rechtsklarheit zu sorgen und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) so zu ändern, dass bundesweit einheitlich verfahren wird.“

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