Pressemitteilung

27.März 2014

Haußmann: Geplantes Heimrecht muss verbessert werden

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung für ein  Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) sagte der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die heutige erste Lesung des Gesetzentwurfs muss Auftakt für einen Verbesserungsprozess sein. Die FDP-Landtagsfraktion hofft, dass die Regierungsfraktionen  spätestens nach der öffentlichen Anhörung am 3. April das als richtig erkennen, was sie selbst am 2. Juni 2008 gefordert haben. Nämlich, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften bis zwölf Personen zulässig sind (Drucksache 14/2774) und nicht wie im jetzigen grün-roten Gesetzentwurf nur acht Personen. Diese Begrenzung verteuert neue Wohnformen unnütz, macht gemeinde-integriertes Wohnen zum Luxusgut und ist somit unsozial. Das dieser Gesetzentwurf den Namen einer SPD-Ministerin trägt, ist schon erstaunlich.

Ohnehin atmet das Gesetz den Geist des Misstrauens, vor allem gegenüber stationären Anbietern. Für diese werden Tätigkeitsverbote für innovative Wohnformen geschaffen. Warum dürfen diese keine ambulant betreuten Wohngemeinschaften anbieten? Warum gibt es eine künstliche Angebotsverknappung von zwei Einheiten in engem räumlichen Kontext? Warum gibt es nur für die Angebote für psychisch kranke und behinderte Menschen umfassende Öffnungsklauseln? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

Durch die vielen Abgrenzungsprobleme der unterschiedlichen Wohnangebote und die umfassenden Konzeptionsprüfungspflichten für die Heimaufsichten blüht einmal mehr die Bürokratie auf. Aber wenn der Amtsschimmel wiehert, haben die Menschen, die die Hilfsangebote dringend brauchen, nichts zu lachen. Ich fordere Mut zur Offenheit, Flexibilität und ein Stück weit Vertrauen in die Akteure.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema