Pressemitteilung

18.November 2014

Haußmann: Ministeriums-Empfehlung zur Nichtbeachtung des Bestattungsgesetzes sollte Folgen haben

„Wenn ein Landesministerium empfiehlt, geltendes Landesrecht nicht anzuwenden, dann sollten die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Aus meiner Sicht brauchen wir eine Gesetzesänderung. Grün-Rot sollte den Mut und die Größe haben, zu erkennen, dass der beschrittene Weg im Bestattungsgesetz sich als Holzweg erwiesen hat.“ Dies sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann zur Antwort der Landesregierung auf seine parlamentarische Anfrage mit dem Titel „Erfahrungen mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes (BestattG) hinsichtlich des Verbots von Produkten aus Kinderarbeit“ (Drucksache 15/5979). Haußmann entnimmt der Antwort, dass die im Jahre 2012 in das Bestattungsgesetz aufgenommene Möglichkeit, in Friedhofsordnungen und Polizeiverordnungen festzulegen, nur Grabsteine und Grabeinfassungen zu verwenden, die nachweislich aus fairem Handel stammen, rechtswidrig und daher unwirksam sei. Solche Festlegungen belasteten Steinmetze unzumutbar, weil verlässliche Nachweise nicht verfügbar seien. Den Steinmetzen könne derzeit nicht der Nachweis über den Ausschluss aufgebürdet werden. „Ich unterstütze die Landesregierung ausdrücklich in ihrem Kampf gegen Kinderarbeit. Hier darf es kein Wackeln geben. Aber es nützt niemandem, wenn man das Kind mit dem Bad ausschüttet und in ein Gesetz Dinge hineinschreibt, die Rechtsbruch darstellen und nichts bringen. Die Friedhofsträger im Land brauchen Sicherheit darüber, was geht und was nicht geht. Vor allem sollte man die Steinmetze nicht zum Buhmann machen“, sagte Haußmann.

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