Pressemitteilung

03.März 2014

Haußmann: Neues Heimrecht lässt wesentliche Fragen offen

Zur Vorstellung des neuen Heimrechts durch Sozialministerin Altpeter sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Gut gemeint ist nicht gut gemacht, dies bewahrheitet sich einmal mehr. Grün-Rot hat vollmundige Versprechungen gemacht. Allein in den Jahren 1999 – 2009 ist die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Baden-Württemberg um 17 Prozent auf 246.000 gestiegen, ein weiterer Anstieg auf über 350.000 Menschen ist 2030 ist prognostiziert. Das von der Ministerin präsentierte neue Heimrecht lässt wesentliche Fragen offen und ist zudem mutlos.

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion fehlt eine echte Öffnung für mehr Dynamik in neuen Wohnformen, die wir dringend bräuchten. Notwendig sind deshalb innovative Vernetzungen  zwischen professionellen Angeboten, bürgerschaftlichem Engagement und Selbstbestimmung der Betroffenen, und dies ohne aufwendige Prüfauflagen. Auch zeigt die starre Grenze von maximal acht Personen bei ambulanten Wohnformen einmal mehr die Planwirtschaft und die Kontrolllust von Grün-Rot. Weiter kommt  der Gedanke der Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Angeboten viel zu kurz. Baden-Württemberg verpasst hier die einmalige Chance, sich als Innovationsmotor für neue Wohnformen zu positionieren.

Dieses von der Ministerin vorgestellte neue Heimrecht atmet den Geist von Misstrauen, Bevormundung und Kontrolle. Bürgerschaftliches Engagement auf lokaler Ebene wird durch diesen Gesetzentwurf mit Füßen getreten. Denn ein Bestandsschutz ist nichts anderes als eine Käseglocke, unter der mit dem Bisherigen gerade so weitergemacht wird, aber nichts Neues hinzukommen kann.

Die Frage der Finanzierbarkeit für die Zukunft wird zudem völlig außer Acht gelassen. Dabei ist es gerade diese Sorge, die viele Angehörige von Pflegebedürftigen umtreibt. Hierauf wird von der Ministerin nicht eingegangen. Wie bei die große Koalition im Bund mit ihren Rentengeschenken, geht es auch hier vorrangig um das Ausschütten von Glücksgefühlen ohne darüber nachzudenken, wer das alles in Zukunft überhaupt noch zahlen können soll. Damit ist den Menschen nicht nachhaltig gedient.

Beim Bürokratieabbau geht es auch nicht voran, im Gegenteil es werden neue Aufgaben geschaffen. Welch eine Doppelmoral, von einer Entlastung von Pflegekräften zu sprechen und dann neue sinnlose Regularien einzuführen. Wer dem Fachkräftemangel gerecht werden will, muss Pflegefachkräfte entlasten, in dem sie sich auf ihren Kernbereich konzentrieren können und wesentlich mehr als bisher auch Tätigkeiten delegieren.

Insgesamt ist es enttäuschend, wie wenig von den zahlreichen Argumenten der fundierten Stellungnahmen im Anhörungsverfahren berücksichtigt wurden.“

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