Pressemitteilung

28.Oktober 2015

Haußmann: Neues Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist nicht durchfinanziertes Panoptikum von Wünschen

Zum heutigen Beschluss des Landtags zur Änderung des „Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Das heute beschlossene Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt ein nicht durchfinanziertes Panoptikum von Wünschen dar. So sinnvoll es ist, die Barrierefreiheit besser zu fördern, so fraglich ist das Klein-Klein von neuen Fördertatbeständen. Ist es Aufgabe einer Landesförderung, einzelne Rad- und Fußgängerschilder zu fördern? Mit Sicherheit nicht. Die Landesförderung ist ursprünglich dazu gedacht, wesentliche Maßnahmen anzustoßen, die die Verkehrsverhältnisse verbessern. Mit der Neuregelung geht auch eine Absenkung der Förderquote um ein Drittel einher. Zudem wird durch die Festbetragsfinanzierung das Kostenrisiko einseitig auf die Gemeinden abgewälzt. Die Gemeinden müssen nun aus eigener Tasche aufwendige und teure Planungen vornehmen, ohne zu wissen, ob sie überhaupt jemals eine Förderung erhalten. Der Straßenbau leidet auch durch die Umschichtung der Mittel zum so genannten Umweltverbund. Es stehen nun Jahr für Jahr rund 35 Milllionen Euro weniger für Straßen zur Verfügung. Es sollte bedacht werden, dass auch weite Teile des ÖPNV, nämlich alle Busse, auf Straßen fahren. Die starke Ausweitung von Fördertatbeständen fasse ich so zusammen: Der Förderkuchen LGVFG wird in so viele kleine Stücke zerschnitten, dass keiner mehr satt werden kann. Zudem wird den Gemeinden zwar der Mund wässrig gemacht, aber es ist offen, ob sie überhaupt ein Stückchen vom Kuchen bekommen.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema