Pressemitteilung

03.März 2015

Haußmann: Nichtbezahlung von Arzneimitteln durch Krankenkassen muss überwunden werden

Im Zusammenhang mit der Beratung seines Antrags „Auswirkungen von Null-Retaxationen bei Formfehlern gegenüber Apothekerinnen und Apothekern in Baden-Württemberg auf die Versorgung von Arzneimitteln“ (Drucksache 15/5545) im Sozialausschuss des Landtags sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Man muss es sich einmal vorstellen: Da gibt im Notfalldienst ein Apotheker ein dringend benötigtes rezeptpflichtiges Arzneimittel ab, es fehlt auf dem Rezept eine Formalie, aber es handelt sich zweifelsfrei um die richtige Medizin – und dann bekommt der Apotheker von der Krankenkasse im schlimmsten Fall keinen Cent gezahlt. Es gibt Einzelfälle, in denen Apotheker mehrere Tausend Euro Ausfall durch diese Nichtbezahlung unter dem Fachbegriff „Null-Retaxation“ haben. Ich bin entschieden der Meinung, dass es angemessene Möglichkeiten der nachträglichen Heilung von Formfehlern geben muss. Hierzu bedarf es klarer vertraglicher Regelungen zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Apothekerverband. Wenn ein Arzneimittel mit Rabattvertrag zum Beispiel gar nicht lieferbar ist, muss es möglich sein, dass ein entsprechend anderes und ebenso geeignetes abgegeben werden kann und bezahlt wird. Es ist nicht angemessen, dass bei der Abgabe des für den Patienten richtigen Arzneimittels die Krankenkasse aus Formgründen entscheiden kann, nichts zu zahlen. Es kann auch nicht sein, dass das Risiko in vollem Umfang auf die Apotheker abgeladen wird. Das Problem der Null-Retaxationen ist allgemein wenig bekannt. Es ist ja auch schwer vorstellbar, dass aufgrund reiner Formfehler gleich die ganze Bezahlung abgesetzt wird. Solche Formfehler müssen nachträglich geheilt werden können. In der Stellungnahme der Landesregierung auf meinen entsprechenden Antrag wird aus meiner Sicht das Problem zu sehr heruntergespielt. Es kann für eine kleine Apotheke wirtschaftlich bedrohlich werden, wenn wie in Einzelfällen in Baden-Württemberg über 10.000 Euro nicht erstattet werden, weil die Krankenkasse die Kostenerstattung aufgrund von Formfehlern auf Null setzt. Solche überzogenen Risikoabwälzungen gefährden die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Denn wer könnte es verdenken, wenn im Zweifel versucht würde, die Abgabe zu vermeiden?“

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