Pressemitteilung

13.November 2015

Haußmann: Notfallversorgung muss in Verantwortung der niedergelassenen Ärzteschaft bleiben

Zur Meldung in der Ärzte Zeitung online vom heutigen Tage, wonach der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands, Dr. Josef Düllings, eine Übertragung des Sicherstellungsauftrags für die Notfallversorgung auf die Krankenhäuser gefordert habe, da die niedergelassenen Ärzte die Aufgaben nur mangelhaft übernähmen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Notfallversorgung muss in der Hand und Verantwortung der niedergelassenen Ärzte bleiben. Wir haben in Baden-Württemberg durch die Reform des Notfalldienstes zum 01.01.2014 bereits 118 Notfallpraxen, wovon 106 an Krankenhäusern angesiedelt sind. Somit haben die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte ein gutes Netz an Angeboten. Genau hierum geht es beim Notfalldienst. Der Notfalldienst darf keinesfalls mit dem Rettungsdienst verwechselt werden. Es muss endlich eine verbindliche Regelung getroffen werden, dass nicht Patientinnen und Patienten eigenmächtig wegen Dingen, die ambulant behandelt werden können, ins Krankenhaus marschieren, nur weil gerade Abend oder Wochenende ist. Es war schon ein schwerer Fehler, im Zuge des Krankenhausstrukturgesetzes die so genannten Portalpraxen auf die Schiene zu setzen. Was jetzt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren geäußert hat, ist rational nicht nachvollziehbar. Für mich sieht es so aus, als wollten die Krankenhäuser tief in den Honorartopf der niedergelassenen Ärzte greifen. Ich werde mit aller Kraft dagegen kämpfen, dass es in Baden-Württemberg nicht zu so einem Unfug und Ungeheuerlichkeit kommt. Ich fordere auch Ministerin Altpeter auf, endlich wachsam zu werden.“

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