Pressemitteilung

30.September 2015

Haußmann: Novellierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist eine Rechnung, die nicht aufgehen kann

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung„Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes“ sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Minister Hermann muss eine neue Art der Mathematik entdeckt haben. Er senkt die Förderquote im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf nur noch 50 Prozent, erhöht deutlich die Zahl der Fördertatbestände, senkt die Schwellenwerte für die Antragstellung ab und kommt zu dem Ergebnis, so den ÖPNV zu stärken. Ich sage: Wer sich so im Klein-Klein verliert und auch noch Schilder für den Fußverkehr über dieses Programm fördern möchte, der kann keinen großen Wurf mehr leisten. Es ist ohnehin einmal mehr beeindruckend, wie eigentliche Nebensächlichkeiten in Gestalt von Fahrradwegschildern und Fußverkehr in den Fokus gerückt werden. Und es ist bei Weitem nicht so, wie Minister Hermann suggerieren möchte. Zwar begrüßen tatsächlich einige Stellungnahmen gewisse Teile der Neuerungen, es gibt aber auch überdeutliche Kritik, die der Minister nicht erwähnt. Zu einer soliden Politik gehört aber eine umfassende Information. Der Gemeindetag äußert zum Beispiel, dass die Reduzierung des Fördersatzes bei gleichzeitiger Beibehaltung des bisherigen Fördervolumens eine nicht vertretbare Handlungsweise sei. Der Städtetag spricht davon, dass die nochmalige Ausweitung der Fördertatbestände die Zahl der förderfähigen Projekte „atomisieren“ und zu einer weiteren Fördermittelkonkurrenz führen werde. Das ist abseits des Diplomatendeutsch mit einer schallenden Ohrfeige gleichzusetzen. Minister Hermann mag mit seiner Gesetzesnovellierung seine Lieblingsprojekte Rad- und Fußverkehr fördern, die Verkehrsprobleme in den Städten und Gemeinden im Land kann er damit nicht ansatzweise lösen.“

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