Pressemitteilung

11.Oktober 2017

Haußmann: ÖPNV-Reform klammert wesentliche Frage der Finanzverteilung ab 2021 aus

Im Zuge der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes am 11. Oktober 2017 im Landtag von Baden-Württemberg sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Erhöhung der Ausgleichsmittel in Stufen auf 250 Mio. Euro jährlich ist positiv. In hohem Maße unbefriedigend ist es jedoch, dass die wesentliche Frage der verbindlichen Aufteilung der Mittel auf die Kreise ab dem Jahr 2021 noch offen ist. Hier sind nur vage Eckpunkte formuliert. Die Regierung will sich offenbar über die laufende Legislaturperiode retten. Der Landtag sollte es nicht durchgehen lassen, dass so entscheidende Dinge dann in einer Verordnung geregelt werden. Auch vor dem Hintergrund eines geltenden Mittelstandsförderungsgesetzes und der vorgesehenen Übertragung der Geldflüsse weg von den Unternehmen und hin zu den Kreisen ist der Entschließungsantrag ein schwacher Trost und eher symbolischer Natur. Die Kommunalisierung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr droht zur Existenzfrage unserer bestehenden vorbildlichen landesweiten mittelständischen Unternehmensstruktur im Busgewerbe zu werden. Wegen dieser grundsätzlichen Bedenken können wir beiden Vorhaben nicht zustimmen.“

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