Pressemitteilung

04.Juni 2014

Haußmann: ‚Pflegestärkungsgesetz‘ des Bundes ist kein Pfingstwunder, sondern ein kleiner Wurf

In einer aktuellen Debatte mit dem Titel „Das Pflegestärkungsgesetz – ein erster Schritt, um gute Pflege zu sichern, gute Arbeit für Pflegekräfte zu ermöglichen und die Pflegeinfrastruktur auszubauen“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Man muss sich die Augen reiben, dass die SPD hier einen Gesetzesentwurf des CDU-Bundesministers Gröhe als große Errungenschaft in Baden-Württemberg feiern will. Das zu erwartende große Pfingstwunder bleibt aber aus, beim ‚Pflegestärkungsgesetz‘ handelt es sich lediglich um einen kleinen Wurf. Die Beitragserhöhung führt jetzt zu einer Mehrbelastung von bis zu 3,6 Milliarden und bis 2017 sogar zu rund sechs Milliarden Euro bei den Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das hat aber nur leichte Leistungserhöhungen zur Folge. Wichtige Bereiche bleiben ausgeblendet. Entbürokratisierung? – Fehlanzeige. Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs? – Fehlanzeige und auf später vertagt. Sicherung des Systems durch Stärkung der privaten Vorsorge? – Fehlanzeige.

Dabei zeigt sich schon jetzt, dass der Anfang in diese Richtung mit der Bezuschussung der privaten Vorsorge, die seinerzeit der FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr eingeleitet hat, viel leistungsfähiger ist als der staatliche Vorsorgefonds. Bei den Herausforderungen der ambulanten Pflegedienste oder angesichts der Kritik beim kürzlich beschlossenen Wohn- und Teilhabe- und Pflegegesetz bleibt die Landesregierung untätig. Der Umgang der Bundesregierung mit dem Griff in die Rentenkasse und der Verweigerung einer möglichen Beitragssenkung zeigt: Generationengerechtigkeit sieht anders aus. Wir sollten uns in Baden-Württemberg um die Dinge im Land kümmern und nicht um kleine Schritte auf Bundesebene. Dafür ist die Enquetekommission des Landtags zur Pflege ein guter Ansatz.“

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