Pressemitteilung

09.Dezember 2015

Haußmann: Politik für Menschen mit Behinderung braucht Bewusstseinswandel und Beteiligung

In einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „40 Jahre Erklärung über die Rechte der Behinderten – wo steht Baden-Württemberg bei der Inklusion?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„40 Jahre sind seit der UN-Erklärung und rund neun Jahre seit dem am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen ‘Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ vergangen. In der heutigen Debatte muss es darum gehen, den Blick nach vorne zu richten, was noch zu tun ist, um die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen. Wir müssen zu einem selbstverständlichen Umgang der verschiedenen Gesellschaftlichen Gruppen miteinander kommen. Vielfalt ist eine Chance, und diese Herausforderung sollte man annehmen. Die Freien Demokraten haben in ihrem Leitantrag ‚Barrierefrei statt Hürdenlauf – Grundsätze einer liberalen Politik für Menschen mit Behinderung‘ diese Punkte umfassend aufgearbeitet. Inklusion umfasst das ganze Leben. Wir Freien Demokraten bedauern es sehr, dass sich diese Landesregierung nicht zumindest zu einem Schulfrieden im Bereich der Inklusion durchringen konnte. Wir haben diese Initiative ergriffen, Grün-Rot hat sie im Sande verlaufen lassen. Das ist schade, vor allem für die betroffenen Menschen. Auch beim Landes-Behindertengleichstellungsgesetz bleibt der Wermutstropfen, dass die Gelder für die Bezahlung der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen aus dem Topf der konkreten Maßnahmen für Menschen mit Behinderung genommen wurde. Somit gibt es für grob drei Millionen Euro pro Jahr weniger Teilhabeprojekte, obwohl es schon vor der Gesetzesnovelle auf freiwilliger Basis solche Beauftragte gab. Wir vermissen auch eine verbindliche Finanzierung des Landesaktionsplans. Dieses umfangreiche Werk ist zwar reich an Ideen, jedoch arm an Verbindlichkeit. Wir Freie Demokraten wollen eine verbindliche Verbesserung der Inklusion im Arbeitsleben, eine umfassende Barrierefreiheit insbesondere im Nah- und Fernverkehr sowie baulicher Art und in der Kommunikation sowie einen breit angelegten Prozess der Bewusstseinsbildung. Es muss normal sein, verschieden zu sein. Und vor allem muss man Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe begegnen. Die Zeiten wohlmeinender Fürsorge, die viel zu oft in Entmündigung endet, müssen endgültig überwunden sein. Deshalb sind Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache gleichberechtigt eingebunden werden. Deshalb darf der Inklusionsprozess auch nicht zu Einseitigkeiten führen. Bewährte gute Angebote, die den Besonderheiten Rechnung tragen, wie Sonderschulen und Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, dürfen nicht diskreditiert werden. Wer Wahlfreiheit will, muss auch diese Angebote wertschätzen und partnerschaftlich weiterentwickeln. Deshalb braucht es auch zusätzliche Mittel sowie Augenmaß bei der Umsetzung der Landesheimbauverordnung.“

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