Pressemitteilung

15.November 2018 - Fahrverbote

Haußmann und Reich-Gutjahr: Stickoxidfrage muss neu gestellt werden!

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten vom 15.11.2018, wonach Medizinprofessor Kekulé enthüllt habe, dass die WHO beim Stickoxid-Grenzwert in der angestrebten Größenordnung keine Gesundheitsgefahren habe belegen können und sich deshalb damit beholfen habe, den Stickoxidwert von Gasherden zu schätzen und aufgrund von Vermutungen den Grenzwerte von 40 Mikrogramm errechnet habe, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Der Bericht bestärkt mich in dem Verdacht, dass es der Landesregierung um die Herbeiführung von Fahrverboten geht. Ihr hätten die Diskussionen um die Validität der Grenzwerte bekannt sein müssen. Auf meine Frage in einem Antrag (Landtags-Drucksache 16/169) wurde bekräftigt, dass die Kommission die Grenzwerte auf Basis wissenschaftlicher Studien festgelegt habe. Im Landtag hat Minister Hermann am 12. April 2018 noch verkündet, dass über 300 wissenschaftliche Untersuchungen Grundlage dieser Grenzwerte seien. Wenn ich nun die Aussagen von Herrn Kekulé lese und weiß, dass vor 20 Jahren die Stickoxidbelastung um 70 Prozent höher lag, ohne dass nennenswerte Gesundheitsfolgen bekannt geworden wären, dann bekommen die Aussagen der Landesregierung und ihre totalitären Fahrverbotsplanungen einen schalen Beigeschmack. Ich hatte einen Antrag gestellt, am Neckartor eine zweite Messstelle aufzustellen, um die Validität zu erhöhen. Das KIT hat Vergleichsmessungen gemacht mit Ergebnissen deutlich unterhalb des zulässigen Grenzwertes. Wenn es um existenzielle Eingriffe ins Eigentum der Bürger geht mit erheblicher sozialpolitischer Auswirkung, dann muss die Landesregierung alles dafür tun, dem Eindruck von Willkür und Ungerechtigkeit zu begegnen. Diesen Vorwurf muss sich der Verkehrsminister gefallen lassen.“

Die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr ergänzte: „Es ist völlig unverantwortlich, die gesamte Umweltzone Stuttgart zur Fahrverbotszone zu erklären, wenn es lediglich zwei Messstellen gibt, die über dem Grenzwert liegen, den die Bundesregierung neu als Maßstab der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten einführen will. So sind die Grenzwerte beispielsweise in Bad Cannstatt mehr als 30% unterhalb des aktuell geltenden Grenzwertes. Auch Waiblinger Straße und Hauptstätter Straße sind absehbar in dem Bereich, der keine Fahrverbote mehr zulassen wird. Fahrverbote in ganz Stuttgart sind deshalb unverhältnismäßig.“

Hinweis. Die genannten Anträge sind wie folgt abrufbar:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0169_D.pdf

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0991_D.pdf