Pressemitteilung

08.Juni 2018 - Pflege

Haußmann: Unser Gesetzentwurf bringt mehr Schwung in die ambulante Pflege

„Der Bericht der Landesregierung für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege hat gezeigt, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Dies belegen auch die geringen Zahlen der neuen Wohnform in Baden-Württemberg. Mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Landtagsfraktion wollen wir das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von bürokratischem Ballast erleichtern und die Flexibilität herstellen, die für eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen erforderlich ist.“ Dies sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Einstellung des Gesetzentwurfs in das Beteiligungsportal des Landes. Jeder könne nun den Entwurf im Detail einsehen und seine Bewertung eingeben. Damit werde die Transparenz ermöglicht, die für einen offenen Diskussions- und Entwicklungsprozess nötig ist.

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);
  • Erprobungsregelung

„Die Beratung des Berichts der Landesregierungen zu den Erfahrungen mit dem bisherigen WTPG aus dem Jahr 2014 haben mich in meiner damals schon geäußerten Kritik bestätigt. Wir greifen mit unserem Gesetzentwurf zentrale Punkte auf und wollen so für mehr Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf sorgen. Das ist im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der nötige Schutz wird beibehalten. Ich freue mich auf rege Rückmeldungen im Beteiligungsportal“, so Haußmann abschließend.

Abrufbar ist der Gesetzentwurf wie folgt: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anhoerungen-des-landtags/wohn-teilhabe-und-pflegegesetz-fdpdvp/