Pressemitteilung

15.Mai 2020 - Fahrverbote

Haußmann: Weitere Fahrverbote streichen

Jochen Haußmann

Vollstreckungsabwehrklage prüfen.


Im Zusammenhang mit der Meldung, wonach der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Landes gegen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro zurückgewiesen und zudem das vom Land begehrte vorläufige Ruhen des Verfahrens abgelehnt hatte, sagte der verkehrspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jochen Haußmann:

„Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist klar, dass das Land jetzt entscheiden muss, dass es zu keinen weiteren Fahrverboten in Stuttgart kommt. Nach den Ankündigungen der CDU in der letzten aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg am 7. Mai kann es zu keiner anderen Entscheidung kommen. Andernfalls muss die CDU die Regierung verlassen. Zu prüfen ist ferner, ob jetzt Vollstreckungsabwehrklage erhoben wird. Dem Spuk von DUH-gewünschten Diesel-Fahrverboten muss ein Ende bereitet werden. Denn nur das Gesamtpaket aller Maßnahmen verbessert die Situation. Nachdem das Wetter und luftchemische Prozesse eine hohe Relevanz haben, kann nicht zusätzlich zu streckenbezogenen Fahrverboten auch noch ein faktisches Besitzverbot in einer so genannten kleinen Umweltzone in Stuttgart kommen. Das wäre nie und nimmer verhältnismäßig. Genau auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen kommt es aber in einem Rechtsstaat an. Darauf hat auch das Bundesverwaltungsgericht seinerzeit abgestellt.“