Pressemitteilung

08.April 2019 - Naturschutz

Hoher: Landesregierung muss Tierschutzbeauftragter mehr „Beinfreiheit“ lassen

Anlässlich einer Debatte über die Bilanz der 2012 eingeführten Stelle einer Landesbeauftragten für den Tierschutz hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Klaus Hoher, mehr Unabhängigkeit und „Beinfreiheit“ für diese gefordert. „Schon unter dem grünen Minister Alexander Bonde hatten wir bisweilen den Eindruck, dass die damalige Landesbeauftragte, Frau Dr. Jäger, sich nicht zu jedem Thema so äußerte, wie sie es gerne getan hätte.“

Als Beispiel nannte Hoher die Debatte über eine Verordnung des Bundes zum Schutz von Heimtieren, welche die Landesbeauftragte 2015 vergeblich angestoßen hatte. Bei der Idee eines Sachkundenachweises für Heimtierhalter sei es der Landesbeauftragten schließlich nicht um einen „Katzenführerschein“ gegangen, sondern um eine Alternative zu starren Haltungsverboten bei exotischen Tierarten wie bestimmten Reptilien. „Ein solches Modell wäre in jedem Fall wünschenswerter als Haltungsverbote. Denn starre Verbote würden in der Regel nur zu einem schwer kontrollierbaren grauen Markt führen“, erklärte Hoher.

Der zweite Denkanstoß, der von der neuen Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord gekommen sei und unter Grün-Schwarz bisher ebenfalls ins Leere gelaufen sei, sei die Forderung nach mehr Personal in den unteren Veterinärbehörden. „Schon der Antrag „Tierschutzvollzug in Baden-Württemberg“, den mein ehemaliger Fraktionskollege Dr. Bullinger im Herbst 2016 wegen eines bekannten Vorfalls in einer Schweinemast im Alb-Donau-Kreis eingereicht hatte, hat aber auch zutage gefördert, dass die Aufgabenzuwächse für die Veterinärverwaltung in den vorigen 10 Jahren massiv waren, während das Personal nahezu gleich blieb“, kritisierte Hoher. Zwar sei ihm bewusst, dass es in kontrollpflichtigen Viehbetrieben neben den Amtskontrollen noch viele andere Kontrollen durch Audits und Zertifizierungen gebe. Wenn laut einer Antwort der Bundesregierung Nutztierhaltungsbetriebe in Baden-Württemberg durchschnittlich nur alle 19 Jahre kontrolliert würden, dann müsse es erlaubt sein, personelle Verstärkungen zu fordern, wie es Frau Dr. Stubenbord am 3. Mai 2018 gegenüber der Schwäbischen Zeitung getan habe. „Daher fordere ich  Grün-Schwarz auf, legen Sie zum nächsten Haushalt endlich ein Konzept vor, wie sie den massiven Mangel bei den Tier- und Verbraucherschutzkontrollen in den kommenden Jahren abschmelzen wollen“, fordert Hoher abschließend.