Pressemitteilung

02.Februar 2021

Hoher: Minister Hauks TÜV für Betäubungsanlagen in Schlachthöfen ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver

Klaus Hoher

Ein TÜV für Betäubungsanlagen ist richtig und gut, kommt aber für Tausende Tiere zu spät.

Zur Meldung, dass Agrarminister Peter Hauk eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen wolle, um Betäubungsanlagen in Schlachthöfen von einer Art TÜV überprüfen lassen, erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Klaus Hoher:

„Der von Minister Hauk geplante TÜV für Betäubungsanlagen in Schlachthöfen ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Seit Jahren fordere ich sichere Betäubungsanlagen, mehr Amtsveterinäre und systematische Kontrollen für die Schlachthöfe im Land. Nach drei Schlachthofskandalen (Tauberbischofsheim 2018, Gärtringen und Biberach 2020), aktuellen Medienberichten über einen weiteren Schlachthof in Schwäbisch Hall, der die gesetzlichen Vorgaben zur Stromstärke und Dauer des Stromflusses zur Betäubung ebenfalls erheblich unterschritten hat und einem Schlachthof-Monitoring, dessen fatale Ergebnisse Hauk gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit über ein Jahr lang beschönigte, macht er kurz vor der Wahl Hausaufgaben in Sachen Tierschutz. Ein TÜV für Betäubungsanlagen ist richtig und gut, kommt aber für Tausende Tiere zu spät. Unser Antrag – Drs. 8998 brachte zutage, dass es von 2018 bis 2020 bei Kontrollen in zahlreichen weiteren Schlachthöfen rund 300 Beanstandungen alleine bei der Betäubung von Rindern oder Schweinen gab.

Der Weg zu mehr Tierschutz und höheren Tierwohlstandards muss mit Verlässlichkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit für die Betriebe angegangen werden, wenn wir die regionalen Schlachthöfe in Baden-Württemberg erhalten wollen. Grundsätzlich brauchen wir eine handlungsfähige Veterinärverwaltung und einen funktionierenden Vollzug des Tierschutzrechts. Durch die Etablierung eines verpflichtenden Tierwohlkennzeichens auf europäischer Ebene können wir die Haltungsbedingungen für alle Tiere in Europa verbessern. Denn wenn Betriebe aufgeben oder wir bei Tierwohlfragen aufs Ausland verweisen, dann ist vielleicht kurzfristig dem guten Gewissen, nicht aber dem Tier geholfen.“

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