Pressemitteilung

24.Juni 2007

Justizminister Goll für Bindungmit unbeschränkter Reichweite

Berroth und Wetzel: Bürger sollen für den Fall einer Krankheit selbst bestimmen können – „Viele Menschen haben eine Patientenverfügung verfasst. Sie kommt dann zum Tragen, wenn eine eigene Entscheidung über die konkrete medizinische Behandlung im Dialog mit dem Arzt nicht mehr möglich ist. Solange ein Patient noch bei Bewusstsein ist und sich äußern kann, gilt immer und uneingeschränkt sein aktueller Wille. Als juristische Laien vertrauen die Menschen darauf, dass ihre Patientenverfügung im Ernstfall Beachtung finden wird. Leider ist das im Moment eine trügerische Sicherheit. Es ist unsere Aufgabe, die berechtig-ten Erwartungen der Bürger zu erfüllen und endlich rechtliche Klarheit zu schaffen“, sagte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll auf dem Liberalen Rechtstag der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag.

Die stellvertretende FDP/DVP-Fraktionsvorsitzende Heiderose Berroth sagte, diese Unklarheiten, seien der Grund, warum die FDP/DVP-Landtagsfraktion den diesjährigen Liberalen Rechtstag unter dieses Thema gesetzt habe. Die Patientenverfügung werde immer mehr praktiziert, sie „bedarf aber weiterer Präzisierung.“ Da nach den Worten von Berroth die Debatte darüber viele Fragen aufgeworfen hat, freue sie sich, dass für diese Veranstaltung mit Prof. Dr. Urban Wiesing, Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin (Uni Tübingen), Prof. Dr. Hans Wedler, Facharzt für Innere und Psychotherapeutische Medizin (Stuttgart), Oberkirchenrat Helmut Beck, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg und der Rechtsanwältin für Medizinrecht, Petra Vetter, hochkarätige Experten gewonnen werden konnten. Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, sagte, dass es auf den schriftlich geäußerten Willen der Menschen ankomme. „Eine Patien-tenverfügung mit Reichweitenbegrenzung sollte nicht Gesetz werden, da dies zu erheblichen Unklarheiten führen kann. Ein Behandlungsabbruch muss, um Klarheit zu erhalten, in jedem Fall vom Vormundschaftsgereicht genehmigt werden unter Berücksichtigung des behandelnden Arztes“, so WetzelNach den Worten von Justizminister Goll ist es schwierig, einen Konsens über die Fragen der Patientenverfügung zu finden. „Essentielle Fragen von Leben und Tod sind zu entscheiden. Es geht um weit mehr als die abstrakte rechtliche Frage, ob und inwieweit eine Patientenverfügung Gerichte und Mediziner bindet. In der konkreten Situation ist zu entscheiden, ob ein Mensch, der sich selbst nicht mehr äußern kann, mit Hilfe medizinischer Apparate weiterleben oder sterben wird. Dies kann Ärzte, Angehörige und Juristen in schwere Gewis-senskonflikte bringen. Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung kann solche Ge-wissenskonflikte zwar nicht beheben, aber wenigstens zu rechtlicher Klarheit für die Beteiligten führen. Die praktischen Probleme bei der Anwendung einer Patientenverfügung wird auch das beste Gesetz nicht ganz lösen. Umso wichtiger ist es, dass das Recht klare Antworten auf die Grundfragen der Patientenverfügung gibt“, so Goll. Momentan sei unklar, wie weit die Bindungswirkung einer Patientenverfügung reiche und ob sich ein Arzt über den Patientenwillen hinwegsetzen dürfe, weil sich vielleicht die medizinischen Möglichkeiten geändert hätten. „Ist auch der mutmaßliche Wille zu beachten, wenn es eine schriftliche Verfügung des Patienten gibt? Wir haben zur Patientenverfügung noch keine verbindlichen gesetzlichen Regeln. Diese Unsicherheit belastet Patienten, Angehörige, Ärzte und Juristen gleichermaßen“, sagte Goll. Auf der einen Seite stehe das Grundrecht jedes Menschen auf Leben und die daraus resultierende objektive Verpflichtung des Staates, das Leben zu schützen. Auf der anderen Seite stehe das ebenso durch das Grundgesetz verbürgte Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung. Für unbegrenzte Reichweite der Patientenverfügung„Niemand soll per Gesetz gezwungen werden, eine Patientenverfügung zu errichten. Es geht lediglich darum, die Möglichkeiten der Bürger zu erweitern, in gesunden Tagen über ihr Leben in kranken Tagen zu bestimmen“, sagte der Minister. Die Medizin verfüge über immer mehr Möglichkeiten. Da sei die Selbstbestimmung des Einzelnen von ganz entscheidender Bedeutung. Eine Beschränkung der Reichweite der Patientenverfügung, wie von manchen gefordert, würde dazu führen, dass an die Stelle von Selbstbestimmung Fremdbestimmung gesetzt und damit eine Pflicht zum Weiterleben statuiert würde. „Manche Patienten lehnen lebensverlängernde Maßnahmen ab und wollen in ihrem gewohnten Umfeld in Würde sterben. Nicht jeder Patient will jede Behandlung, die medizinisch möglich ist, auch für sich selbst in Anspruch nehmen. Dieser Wunsch sollte in jedem Fall respektiert werden, auch wenn sich ein Mensch in der aktuellen Situation nicht mehr äußern kann“, so Goll.Auch mutmaßlichen Willen auslegend heranziehen„Ich rate jedem, seine Patientenverfügung schriftlich abzufassen. Nur durch eine schriftliche Festlegung ist gewährleistet, dass Angehörige, Ärzte und Juristen eine einigermaßen gesi-cherte Tatsachengrundlage für die Entscheidung vorfinden, die letztlich sie vor ihrem eigenen Gewissen und gegebenenfalls auch vor dem Gesetz verantworten müssen. Die schriftliche Patientenverfügung ist zunächst maßgeblich“, erklärte Goll. Dennoch könne der mutmaßliche Wille eine wichtige Auslegungshilfe sein. Es gebe fast immer einen erheblichen Graubereich. Denkbar seien Fälle, in denen ein Patient zwar schriftlich Vorstellungen geäußert habe, die dann auf die konkrete Situation aber nicht zu einhundert Prozent zuträfen, trotzdem sehr stark in eine Richtung weisen würden. „Dann sollte der mutmaßliche Wille zur Auslegung der Patientenverfügung herangezogen werden können“, sagte der Minister. Der mutmaßliche Wille sei auch eine wesentliche Hilfestellung für handlungsbefugte Personen – Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte –, wenn diese an Stelle des Patienten zu einer Entscheidung berufen seien. „Ich bin überzeugt, dass niemand eine Patientenverfügung leicht-fertig und ohne Bewusstsein ihrer Tragweite erstellt“, sagte Goll. Für jeden sei es eine Herausforderung und Überwindung, sich mit dem eigenen Sterben zu beschäftigen. Wer die ernsthafte Auseinandersetzung hiermit scheue, werde keine Patientenverfügung verfassen. Die Erstellung einer Patientenverfügung beinhalte die bewusste Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Umständen welche Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden könne. „Dass es hierbei um Entschei-dungen über Leben und Tod geht, ist dem Verfasser einer solchen Verfügung bekannt. Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung muss also Verbindlichkeit für jedes Krank-heitsstadium vorsehen, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person ihren Willen geändert hat“, so der Minister. Hans IlgPressesprecher

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