Pressemitteilung

17.Dezember 2020 - Digitalisierung
,

Karrais: Cybersicherheitsagentur in dieser Form kommt gegen den Willen der Polizei

Daniel Karrais

Innenminister sollte den Gesetzentwurf zurückziehen, gründlich überarbeiten und nach der Landtagswahl wieder einbringen.

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Einführung einer Cybersicherheitsagentur erklärt der digitalisierungspolitische der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Nicht oft sind sich die drei Polizeigewerkschaften in einer Sache einig. In der einhelligen Ablehnung der Art und Weise, wie die Cybersicherheitsagentur aufgebaut werden sollte, sind sie es aber schon. Wie verzweifelt muss Innenminister Strobl sein, wenn er sogar das Landeskriminalamt anwies, eine lobende Pressemitteilung über die Cybersicherheitsagentur zu verfassen, wie er auf eine Anfrage der FDP / DVP Fraktion einräumen musste. Und selbst hier begrüßte das LKA nur die Stärkung der Cybersicherheit, nicht aber die Cybersicherheitsagentur in ihrer geplanten Form. Der Innenminister hat bei seinen Plänen aber nicht nur die Polizei gegen sich. Durchgreifende Kritik kommt von so verschiedenen Gruppen wie dem Anwaltsverband, dem Chaos Computer Club oder dem Rechnungshof.

Auch wir teilen diese Bedenken. In dieser Form entstehen durch die Cybersicherheitsagentur Doppelstrukturen, die die Arbeit der Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz erschweren. Auf den Steuerzahler kommen jährliche Belastungen von rund 10 Millionen Euro zu, ohne dass die Cybersicherheit nachhaltig verbessert wird.

Um es ganz klar zu sagen: Wir müssen die Arbeit im Bereich der Cybersicherheit besser koordinieren. Es braucht auch mehr Personal bei der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftaten. Und ganz dringend müssen die Behörden und Unternehmen des Landes einen kompetenten Ansprechpartner erhalten, der Beratungsleistungen im Bereich IT-Sicherheit erbringt. Andere Bundesländer machen das bereits durchaus erfolgreich vor und wir werden dies bei den weiteren Gesetzesberatungen vertiefen. Das Beste wäre es, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzunehmen, gründlich zu überarbeiten und bald nach der Landtagswahl zu beschließen.“