Pressemitteilung

25.Juni 2020 - Naturschutz

Karrais: Gesetzesentwurf nimmt einseitige Schuldzuweisungen an die Landwirtschaft vor

Umwelt- und Artenschutz sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.


Zur heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes kommentiert der Vorsitzende des Arbeitskreises Umwelt und Energie der FDP/DVP Fraktion und naturschutzpolitische Sprecher, Daniel Karrais:

„Der heutige Gesetzesentwurf der Landesregierung nimmt nach wie vor einseitige Schuldzuweisungen für den Rückgang der Artenvielfalt in Richtung Landwirtschaft vor. Es kann also keineswegs von einer Aussöhnung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gesprochen werden. Was als Volksbegehren mit vollkommen realitätsfremden Forderungen begann, soll nun mit einem zwar entschärften, aber nach wie vor nicht überzeugendem Gesetzentwurf beendet werden. Dieser aus politischen Gründen zu Stande gekommene Kompromiss führt zu mehr Bürokratie bei der Landwirtschaft und setzt schwer erreichbare  Ziele bei der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.

Die Ursachen für das Artensterben sind vielfältig und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.  Die Forderungen aus dem Volksantrag `Gemeinsam unsere Umwelt schützen´ müssen daher im Gesetz berücksichtigt werden. Der Volksantrag hat überzeugend dargelegt, wie ein Interessensausgleich aller Akteure gelingen kann. Leider orientiert sich die Landesregierung daran zu wenig und hält an den kontraproduktiven Maßnahmen fest.

Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren für konkrete Verbesserungen einsetzen. Wir fordern insbesondere vier Punkte:

  1. Anstatt starrer Vorgaben für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln brauchen wir eine wirksame Strategie. Diese muss das berechtigte Interesse des Pflanzenschutzes und der Ertragssicherheit mit Umweltmaßnahmen so balancieren, dass sie realistisch sind und landwirtschaftlichen Betrieben eine wirtschaftliche Anwendung möglich ist. Dazu müssen auch technologische Innovationen und neue Methoden zum Einsatz kommen und gefördert werden.
  2. Wir lehnen eine Ausweitung des Biosektors über die Marktnachfrage strikt ab. Dies würde nur zu einem Preisverfall von Landwirtschaftsprodukten führen und am Ende den Landwirten – gerade auch den Bio-Landwirten – nur schaden.
  3. Die Ursachen und der Umfang des Artenschutzes sind immer noch zu wenig verstanden. Daher können Maßnahmen auch nicht zielgerichtet greifen. Die Lösungen dafür können nur mehr Forschung und neue Erkenntnisse heißen. Je mehr wir über Biodiversität wissen, desto besser können wir diese auch fördern.
  4.  Die Flächenkonkurrenz ist eine große Herausforderung in unserem Land. Landwirtschaft, Naturschutz, Wohnen, Energiegewinnung, Verkehr – all diese Bereiche verlangen nach einem Stück der begrenzten Fläche. Die verschiedenen Interessen gilt es dabei auszutarieren und abzuwägen. Es darf aber keinesfalls zu eigentumsfeindlichen Maßnahmen oder gar zu so etwas wie Enteignungen kommen. Für uns bei der FDP/DVP Fraktion hat der Besitzerschutz höchste Priorität.“