Pressemitteilung

28.Februar 2018

Keck: Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz ist lediglich ein erster Schritt

Im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes in Baden-Württemberg (Landtags-Drucksache 16/3554) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Der heute in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf ist erst ein erster Schritt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Mit meinem gleichlautenden Landtags-Antrag (Landtags-Drucksache 16/2934) habe ich offengelegt, dass die großen Hürden noch der Abschluss der neuen Rahmenverträge und ein einheitliches Bedarfsermittlungsverfahren sind. Es besteht ein Einigungs- und damit Zeitproblem. Weiter muss die Frage der Konnexität umfassend geklärt werden. Hier gibt es ganz unterschiedliche Auffassung zwischen Landesregierung und der kommunalen Seite. Für mich ist es zudem völlig unbegreiflich, aus welchen Gründen heraus die Verbände der privaten Leistungserbringer aus den Vertragskommissionen herausgehalten werden sollen. Hier melde ich schon heute dringenden Korrekturbedarf an.“

 

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